Die Vorteile des Digital Signage sind in Zeiten von Omnichannel und personalisierter Kundenansprache nicht von der Hand zu weisen. Im Zusammenhang mit der neuen Technologie werden aber auch immer wieder Unkenrufe laut, die Sorgen um Aspekte wie Datenschutz oder Privacy tangieren. Kunden, Datenschützer und Experten machen sich Sorgen, dass intelligente Netzwerkkameras beispielsweise zu viele Informationen über das Verhalten der Kunden und ihre Einkaufsgewohn-heiten sammeln. Handelsunternehmen können via Videoanalyse zwar interessante und für sie geschäftsrelevante Informationen zu bestimmten Zielgruppen generieren und für ihre Entscheidungsfindung sowie künftige Pläne auswerten. Das Problem: Der Verbraucher bekommt oft nicht mit, dass er oder sie gefilmt wird. Und er oder sie weiß auch nicht, was mit seinen Videoaufzeichnungen geschieht. Insbesondere in Deutschland gibt es diesbezüglich große Vorbehalte.
Während es für Unternehmen nützlich sein kann, Videos der Kunden auszuwerten um festzustellen, ob beispielsweise mehr Frauen als Männer einen Laden frequentieren und sogar zu sehen, wie ihre Stimmung beim Einkauf ist, legt das deutsche Gesetz fest, dass diese Bilder nicht gespeichert werden dürfen. Unternehmen können jedoch, sofern sie nachweisen können, dass persönliche Informationen nicht tangiert werden, anonyme Daten aufnehmen und mit ihnen arbeiten. Denn die Digital Signage-Lösung und das Unternehmen sind letztlich nicht am Bild des Kunden an sich interessiert, sondern an seinem Profil. Sie möchten beispielsweise herausfinden, wie lange sich Kunden in einem Laden befinden und was sie dort genau tun. Nehmen sie irgendwelche Waren in die Hand? Was betrachten sie? Es ist sogar möglich, über die Videoanalyse und die Verweildauer eines Blicks im Bild einen Mausklick auszulösen, um so bestimmten Content anzusteuern und dem Kunden auf ihn zugeschnittene Informationen zukommen zu lassen. Ein Beispiel: Der Blick des Kunden wandert zu Produkten von Firma XY. Nun kann der Digital Signage-Bildschirm ihm weitere Produkte dieses Unternehmens oder beispielsweise auch Hinweise zu einem Gewinnspiel, das Firma XY durchführt, anzeigen. In Kombination mit Device-Informationen wie Apps können Unternehmen aber auch Einverständniserklärungen erhalten, dass Daten genutzt werden dürfen, um direkt beim Eintritt des Geschäfts individuelle Informationen auf den Bildschirmen zu spielen. Denn je persönlicher der Kunde angesprochen wird, umso besser lassen sich Umsätze ankurbeln. Damit nicht genug: Daten können auch in Zusammenhang gesetzt werden. So startet eine Supermarktkette beispielsweise eine Digital Signage-Werbeaktion für ein Fruchtgetränk. Ein Blick auf die Verkaufszahlen im System zeigt, ob in den vergangenen Wochen mehr Kunden zu diesem Fruchtgetränk gegriffen haben – so wird der Digital Signage-Einfluss messbar.
Videoanalyse und Datenauswertung beinhalten zweifelsohne viele Möglichkeiten. Unternehmen müssen jedoch aufpassen, wie sie mit den gesammelten Daten und Bildern umgehen und wo mögliche rechtliche Fallstricke lauern könnten. In erster Linie bietet die Videoanalyse die Chance, Kundenprofile zu identifizieren und Inhalte relevanter zu machen. Via KPI-Analyse können Anwender herausfinden, was bestimmter Content auslöst. Egal in welchem Kanal oder mit welcher Methode: Gängige nationale Datenschutzrichtlinien müssen stets beachtet stehen. Dies sollte Unternehmen aber nicht davon abhalten, die Möglichkeiten der Videoanalyse auszuloten. Denn Fachanwälte können Unbedenklichkeit attestieren und mit den Unternehmen Konzepte erarbeiten, die hundertprozentig sicherstellen, dass die Privatsphäre nicht beeinflusst wird.
Sind alle Unwägbarkeiten bedacht, eine solide Infrastruktur aufgestellt und eine durchdachte Strategie erarbeitet? Dann können Unternehmen der verschiedensten Branchen digital durchstarten und sorgenfrei von den Vorteilen des Digital Signage profitieren.
Harry Horn ist Vice President Marketing GM EMEA bei Scala