WLAN – die preiswerte Alternative
Die WLAN-Technik stellt neben vielen anderen Lösungen zur Schließung der weißen Flecken auf der DSL-Landkarte eine brauchbare und vor allen Dingen sehr preiswerte Alternative dar. Die modernen WLAN 802.11n-Dual-Stream-Bridgelinks eignen sich perfekt als preiswerte Zubringerlösung. Mit dieser Technik und bei Verwendung der für Internetdienste freigegebenen BFWA-Frequenzen im 5,8 GHz-Band lassen sich je nach Entfernung über 100 MBit/s-Nettodatenrate erzielen. Anstatt 1 Watt Sendeleistung im normalen 5 GHz-Band sind im 5,8 GHz-Band 4 Watt Sendeleistung erlaubt; dies ermöglicht eine Verdoppelung der Reichweite oder – bei gegebener Entfernung – eine Erhöhung der Datenrate. Voraussetzung für alle WLAN-Bridgelinks ist jedoch eine freie Sichtverbindung zwischen den beiden Stationen.
Mit WLAN-Bridgelink-Technik lassen sich bei entsprechender Sichtverbindung zwar Entfernungen im Bereich bis 20 Kilometer erreichen, sinnvoll ist das aber nicht. Derartig große Entfernungen erlauben nur noch geringe Datenraten, ermöglichen und erhöhen auch die Störanfälligkeit bei Schlechtwetterbedingungen. Entfernungen im Bereich von 3 bis 6 Kilometern hingegen erlauben bei Verwendung der oben genannten Technik respektable Nettoraten von 10 bis 40 MBit/s.
Die Verteilung zu den einzelnen Haushalten erfolgt ausgehend von der Kopfstation, die das Ende der Bridge bildet, über eine eigenen WLAN-Infrastruktur. Hier hängt es jetzt von der Topologie des Ortes und der Anzahl der Teilnehmer ab, ob kleine Punkt-zu-Punkt-Verbindungen, Multipunkt-zu-Multipunkt-Verbindungen oder einfache Access-Point-Client-Strukturen zum Einsatz kommen. Auch hier gilt bei Entfernungen von mehr als 50 Metern, dass eine Sichtverbindung bestehen muss, damit gute Ergebnisse erzielt werden.
Über die Datensicherheit auf der Luftschnittstelle muss man sich in der Regel keine Sorgen machen, da die heutigen WLAN-Verschlüsselungsverfahren als sicher gelten. Mindestens genauso wichtig sind Dinge wie Zugangsberechtigungen, IP-Adressvergabe und auch die Berücksichtigung der rechtlichen Belange. Als Betreiber einer derartigen Anlage ist man im Sinne des Gesetzes Internetprovider, egal wie groß oder klein die Anzahl der Teilnehmer ist. Nicht nur aus diesem Grund sollte man auf eine NAT (Network-Address-Translation) mit all ihren technischen Einschränkungen verzichten. Bei einer NAT benutzen alle Teilnehmer eine öffentliche IP-Adresse, damit sind dann beispielsweise Copyright-Verletzungen oder andere Straftaten dem eigentlichen Verursacher nicht mehr zuzuordnen. Besser ist es, aus einem IP-Adressenpool jedem Teilnehmer eine öffentliche IP-Adresse zuzuteilen. Spätestens hier sollte man die Realisierung und den Betrieb einer derartigen Anlage einem erfahrenen Systemhaus oder einem professionellen Anbieter überlassen. (CR)