Dr. Reinhold Scheffel, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, Tekit Consult Bonn TÜV Saarland Gruppe: "Die Abrechnungsgenauigkeit ist nach TKG 45g einmal jährlich durch ein Gutachten nachzuweisen. Sie betrifft alle TK-Dienstleistungen, die entweder nach Entfernung, Zeit oder Volumen abgerechnet werden oder von diesen Parametern abhängig sind.
So fallen zum Beispiel Begrenzungen der Bandbreiten nach Volumen auch darunter. Im laufenden Jahr ist die Einhaltung geltender Vorgaben durch geeignete qualitätssichernde Maßnahmen intern zu überwachen und zu dokumentieren. Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige überprüft zunächst die Dokumentation des Anbieters. Dazu gehören die entsprechenden Angebote, Dienstleistungen und Tarife. Anhand von Vergleichsrechnungen, Testcalls und Stichproben aus den Erfassungs- und Billingsystemen werden statistische Überprüfungen durchgeführt. Die internen Aufzeichnungen werden ebenfalls ausgewertet. Alle Ergebnisse werden in einem Sachverständigengutachten zusammengefasst, das dem Auftraggeber übergeben wird. Dieser ist verpflichtet, jährlich ein Gutachten der Bundesnetzagentur (BNetzA) vorzulegen. Bei einem negativen Gutachten wird diese dann aktiv und tritt an den Anbieter heran. Je nach Schwere der Nichterfüllung gesetzlicher Vorgaben ergreift die Bundesnetzagentur dann Maßnahmen, die von einer einfachen Abmahnung bis hin zu empfindlichen Geldbußen reichen können. Im Sinne des Verbraucherschutzes soll dies alle Anbieter dazu anhalten, der Abrechnungsgenauigkeit eine hohe Bedeutung zuzumessen.
Wer die Sorgfalt und Genauigkeit seiner Abrechnungsdienste nach außen dokumentieren will, hat die Möglichkeit mit externen Zertifizierungen, wie zum Beispiel der des TÜV, dies auch werblich darzustellen. Oft gibt es eine Wertschöpfungskette, in der mehrere Unternehmen eingebunden sind. Dann hat jeder Teilnehmer für sich bis zu seinen Schnittstellen die entsprechenden Nachweise zu führen. In solchen Fällen empfiehlt es sich, den Sachverständigen möglichst früh mit einzubinden, damit Doppelarbeiten vermieden und eventuelle Probleme rechtzeitig erkannt werden."