Im Zuge der Novelle des Telekommunikationsgesetzes 2012 hat die Bundesnetzagentur das Informationsverhalten der Anbieter von Telekommunikationsdiensten gegenüber den Verbrauchern analysiert und als unzureichend bewertet. Als Ergebnis dieser Analyse wurde in diesem Sommer die Transparenzverordnung erlassen, die sechs Monate später in Kraft treten und sowohl Privat- als auch Geschäftskunden betreffen wird. Was für den Verbraucher als Instrument zur Schaffung von mehr Durchblick gedacht war, kann für den Anbieter von Telekommunikationsdiensten schnell bedeuten, dass weitreichende Änderungen an den Prozessen sowie den IT-gestützten Systemen bevorstehen.
Von den neuen Regelungen der Transparenzverordnung sind beinahe alle Anbieter öffentlicher Telekommunikationsdienste betroffen. Dabei werden vor allem Anbietern bestimmter Datentarife besondere Vorgaben auferlegt. Alle Anbieter von öffentlichen Telekommunikationsdiensten müssen künftig auf der Endkundenrechnung das Datum des Vertragsbeginns und das Ende der aktuellen Mindestlaufzeit ausweisen, sobald die Mindestlaufzeit einen Monat übersteigt – die Frist zur Umsetzung beträgt an dieser Stelle zwölf Monate, wenn direkt mit Inkrafttreten der Verordnung die Daten bereits im Kunden-Web-Portal dargestellt werden. Die wichtigste sich hieraus ableitende Konsequenz ist, dass als Grundlage zunächst der Vertragsbeginn im kundenführenden System (CRM /Customer-Care) bekannt sein muss. Über einen Automatismus sind zusätzlich die Überwachung von Kündigungsfristen und die Berechnung von Vertragsverlängerungen sicherzustellen, um das jeweils aktuelle Laufzeitende je Vertrag systemseitig zu kennen. Nicht zu vernachlässigen ist hier der Aufwand für eine potenzielle Nacherfassung dieser Informationen für Altverträge und eine notwendige Initialisierung der aktuellen Vertragslaufzeiten, falls diese Daten nicht von Beginn an in den kundenführenden Systemen erfasst worden sind. Diese Werte müssen im Billing-System bekannt sein beziehungsweise neben den anderen abrechnungsrelevanten Daten dem rechnungsproduzierenden System übergeben werden.