Haben bislang die Teilnehmernetzbetreiber untereinander den Anbieterwechsel per Fax ausgehandelt, so ändert sich das nun drastisch: Jeder Anbieter von Festnetzanschlüssen muss diese Aufgabe künftig unter Einsatz von WBCI selbst übernehmen. Und die Uhr tickt: schon in wenigen Monaten macht die Telekom ernst.
Ende September hat die Telekom angekündigt, dass bereits am 01.07.2014 alle Vorabstimmungen für den Anbieterwechsel ausschließlich und ohne Ausnahme direkt mit den Endkundenvertragspartnern (EKP) ausgehandelt werden und nicht mehr über den Umweg des jeweiligen Teilnehmernetzbetreibers (TNB). Das bedeutet: Anbieterwechsel von oder zur Telekom bedürfen dann der Abstimmung via WBCI für jeden Netzbetreiber und jeden Reseller.
Weitere große Netzbetreiber dürften sich dieser Marschrichtung anschließen, sowohl um den geltenden gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, als auch um interne Kosteneinsparungen durch Prozessoptimierungen zu realisieren. Auf eine Vielzahl an TK-Resellern kommt somit im neuen Jahr nach SEPA direkt die nächste Herausforderung zu: Einführung der WBCI (WITA Based Carrier Interface). Aber was ist eigentlich WBCI und wo hat sie ihren Ursprung?
Im Mai 2012 trat die Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Kraft. Über §46 TKG ist geregelt, dass im Falle eines Anbieterwechsels die Umschaltung innerhalb eines Tages erfolgen muss. Im Rahmen der Diskussionen zur Umsetzung der gesetzlichen Regelungen wurde in den damit betrauten Arbeitsgruppen festgestellt, dass dieses Ziel nur durch einen frühzeitigen und geordneten Informationsaustausch erreicht werden kann. Als Konsequenz hat die AG Anbieterwechsel (heute: AK Schnittstellen und Prozesse, Workstream WBCI) in den letzten 18 Monaten die Schnittstelle „WBCI“ inklusive zugehöriger Prozesse entwickelt und spezifiziert. Die beiden in der Arbeitsgruppe vertretenen Firmen 1&1 und QSC haben darüber hinaus ausführliche Tests absolviert und damit die Markttauglichkeit der Schnittstelle bewiesen. WBCI ist somit heute verfügbar und einsatzbereit.