Des Weiteren muss eine Referenz zu allgemeinen Informationen zum Anbieterwechsel auf der Website der Bundesnetzagentur abgedruckt werden. Da es sich hierbei nicht um dynamische Texte handelt und somit eine einmalige Anpassung des Rechnungslayouts ausreichend ist, stellt dies die Anbieter nicht vor allzu große Herausforderungen. Für Datendienste mit einem beschränkten Datenvolumen enthält die Transparenzverordnung neue Regeln zur Informationspflicht. Dabei gilt ein Datendienst als "beschränkt", wenn nach Erreichen einer Volumengrenze entweder eine Limitierung der Leistung (Drosselung) vorgenommen wird oder weiterer Volumenverbrauch zusätzliche Kosten zur Folge hat.
Gemäß Transparenzverordnung muss dem Verbraucher in Zukunft eine Information über den tagesaktuellen Datenverbrauch im Kunden-Web-Portal oder einer optional verfügbaren App zur Verfügung gestellt werden. Aus dieser Anforderung ergibt sich somit de facto eine Pflicht zur Bereitstellung eines Online-Kundencenters für alle Anbieter solcher Datendienste. Durch diese Anforderung ist eine Verarbeitung von Datenverbindungen auch dann notwendig, wenn aufgrund einer "Fair-Use-Flat" eigentlich keine Abrechnungsrelevanz besteht. Netzbetreiber müssen Resellern die Verbrauchsdaten auch zwingend zeitnah zur Verfügung stellen; die Verarbeitung dieser Daten hat mindestens täglich zu erfolgen.
Auf dem mit der monatlichen Rechnung produzierten Einzelverbindungsnachweis muss darüber hinaus neben dem vertraglich vereinbarten Volumen auch das innerhalb der Abrechnungsperiode tatsächlich verbrauchte Volumen mitgeteilt werden. Um Kunden frühzeitig über das mögliche Überschreiten der Volumengrenze zu informieren, verlangt der Regulierer an dieser Stelle eine aktive Benachrichtigung bei Erreichen von 80 Prozent des vereinbarten Volumens. Diese Benachrichtigung muss für den Verbraucher leicht zugänglich und auf Kundenwunsch abschaltbar gestaltet sein. Es muss somit ein entsprechend automatisierter Überwachungsprozess realisiert werden inklusive Benachrichtigung zum Beispiel via E-Mail oder SMS.