Freie Fahrt für Open-Access-Projekte: Die Rahmenbedingungen für die gemeinsame Nutzung neu errichteter Glasfasernetze durch Netzbetreiber und Dienstanbieter sind geschaffen. Doch welche Auswirkungen haben die neuen Regelungen für das Angebot von Triple-Play-Diensten? Wie kann die Bereitstellung von Breitband-Internet, Telefonie sowie IPTV und Video-on-Demand auch künftig gewährleistet werden?
Mit Open-Access wird der „diskriminierungsfreie Zugang“ von mehreren Netzbetreibern zum Endkunden über nur eine Netzinfrastruktur bezeichnet. Die Netzinfrastruktur beinhaltet sowohl die passiven Komponenten wie Kupfer- und Glasfaserleitung zum Einkunden, als auch einige aktive Komponenten wie DSLAM und Geräte im Aggregationsnetz des Netzbetreibers. Im Rahmen des Next-Generation-Access (NGA)-Forums haben sich im Herbst 2011 Netzbetreiber und Technikhersteller auf die Eckpunkte einer Zusammenarbeit verschiedener Netzbetreiber untereinander geeinigt und die Rahmenbedingungen für den so genannten Layer-2-Bitstream-Zugang festgelegt.
Das Dokument des NGA-Forums beschreibt aus technischer Sicht den Layer-2-Bitstream-Zugang mehrerer Telekommunikations-Diensteanbieter über die Netzinfrastruktur eines anderen Anbieters. Die Spezifikation definiert wichtige Rahmenbedingungen für Investitionen in Open-Access-Projekte und ist neutral in Bezug auf Zugangsnetz-Architekturen und -Technologien. Wesentliche Festlegungen des Dokuments betreffen die Zugangspunkte und Übergabeschnittstellen im Netz des Zugangsnetzbetreibers (auch Vorleistungserbringer genannt). So wurde die U-Schnittstelle als kundenseitige Übergabeschnittstelle definiert. Je nach eingesetzter Zugangstechnologie – FTTC, FTTB oder FTTH – wird die U-Schnittstelle jeweils mit einem Endgerät des Diensteanbieters (auch Vorleistungsnehmer genannt) abgeschlossen. Eine Aufteilung des Kundenanschlusses in mehrere Diensteanbieter ist nicht vorgesehen.
In Richtung Kernnetz wurde die A10-NSP-Schnittstelle als netzseitige Übergabeschnittstelle für den Bistromzugang definiert. Dabei bleibt es dem Vorleistungserbringer überlassen, an welcher Stelle des Aggregationsnetzes die Übergabe erfolgt. Wie vom NGA-Forum definiert, stellt ein Netzbetreiber dem Endkunden jeweils das gesamte Dienstepaket zur Verfügung. Eine Aufsplittung der Dienste ist in Deutschland bislang nicht vorgesehen – bei den niedrigen Preisen für das Bundle gäbe es wohl ohnehin keinen positiven Business-Case für jeden Dienst. Vorteilhaft beim deutschen Modell ist die Unabhängigkeit der Anbieter von den Endgeräten, wodurch jeder mit einem auf seine Dienste zugeschnittenen Endgerät arbeiten kann.