Die gesetzliche Regelung zu kostenlosen Warteschleifen ist Mitte 2012 im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft getreten. Seit Beginn der 2. Umsetzungsphase mit Stichtag 1. Juni 2013 müssen Warteschleifen bei kostenpflichtigen Sonderrufnummern für den Anrufer kostenlos sein.
Viele Unternehmen wechselten deshalb mit ihren Diensten in Ortsnetzrufnummern. Für Kunden mit Flatrates sind die Warteschleifen damit kostenlos. Ohne zusätzliche Kosten für den Anrufer sind Warteschleifen zudem in den von der Bundesnetzagentur (BNetzA) eingerichteten Rufnummerngassen 0180-6 und 0180-7. Bei der Rufnummerngasse 0180-6 wird zeitunabhängig abgerechnet. Der Anrufer zahlt 20 Cent pro Anruf aus dem Fest- und maximal 60 Cent pro Anruf aus dem Mobilfunknetz. Im Teilbereich 0180-7 erfolgt eine zeitabhängige Abrechnung, wobei die ersten 30 Sekunden für den Anrufer aber immer kostenfrei sind – unabhängig davon, ob eine Warteschleife eingesetzt wird oder nicht. Darüber hinaus kosten Anrufe aus dem Festnetz 14 Cent pro Minute, aus dem Mobilfunknetz fallen dann maximal 42 Cent pro Minute an. Falls Warteschleifen eingesetzt werden, dürfen sie hier nicht länger als insgesamt 30 Sekunden sein.