Verfahren eingestellt

Deutsche Wohnen muss vorerst keine DSGVO-Millionenstrafe zahlen

25. Februar 2021, 7:06 Uhr | Quelle: dpa / Redaktion: Diana Künstler
© Paul Hill-fotolia/Adobe

Das Unternehmen Deutsche Wohnen muss vorerst kein Bußgeld in Höhe von 14,5 Millionen Euro wegen jahrelang gespeicherter Daten von MieterInnen bezahlen. Das Landgericht Berlin befand den Bescheid der Berliner Datenschutzbeauftragten für unwirksam, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte.

Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk hatte im Herbst 2019 einen Bußgeldbescheid über 14,5 Millionen Euro gegen den größten privaten Vermieter Berlins erlassen – das bis dahin höchste Bußgeld in Deutschland auf Grundlage der Datenschutzgrundverordnung.

Sie kritisierte, teils Jahre alte persönliche Daten von MieterInnen wie Sozial- und Krankenversicherungsdaten, Arbeitsverträge oder Informationen über ihre finanziellen Verhältnisse hätten im Archiv des Unternehmens noch immer eingesehen und verarbeitet werden können. Smoltczyk will das Bußgeld weiter durchsetzen. Sie kündigte am Mittwoch an, die Staatsanwaltschaft um eine Beschwerde gegen den Beschluss zu bitten.

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Mangelhafter Bußgeldbescheid

Die Deutsche Wohnen ist eines der größten deutschen Immobilienunternehmen. Sie hält rund 163.000 Wohnungen und Gewerbeeinheiten, knapp drei Viertel davon in Berlin. Der Konzern hatte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt.

Das Gericht stellte nun fest, dieser könne aufgrund gravierender Mängel nicht Grundlage des Verfahrens sein. Der Bescheid enthalte keine Angaben zu konkreten Tathandlungen eines Organs des Unternehmens und sei deshalb unwirksam.


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