Datenschutz in der EU

Die große Datenschutz-Unordnung?

30. September 2019, 15:44 Uhr | Autor: Achim Gebhardt / Redaktion: Diana Künstler
© solarseven, 123rf

Seit über einem Jahr ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union nun in Kraft. Zeit, einen kritischen Blick auf Umsetzung, Nutzen und Ergebnisse der Richtlinie zu werfen.

„Diese Website verwendet Cookies, um …“: So oder so ähnlich beginnt für die meisten von uns der tägliche Kontakt mit der DSGVO. Die wenigsten werden sich allerdings die Mühe machen, die Richtlinien der jeweiligen Seite auch tatsächlich zu lesen. Die Möglichkeit, Einstellungen für die Cookie-Speicherung vorzunehmen, gibt es ohnehin in den seltensten Fällen. Meistens gilt „take it or leave it“ – also man stimmt zu oder kann die Seite eben nicht nutzen.

Im Alltag wenig Neues
Datenschutzhinweise gibt es manchmal noch beim Arzt, in der Bank oder am Ende von E-Mails. Ansonsten beschränkt sich die Wahrnehmung der DSGVO im Privatleben der meisten Menschen tatsächlich auf mehr oder minder lästige Hinweise auf Internetseiten und in Apps. Daher verwundert es auch wenig, dass 84 Prozent der Teilnehmer einer Suse-Umfrage (siehe dazu auch Infokasten) die Richtlinie nicht für eine Verbesserung halten. Ist die DSGVO also nur ein zahnloser Papiertiger? Sicher nicht, schließlich werden Verbrauchern weitreichende Rechte eingeräumt, die ihnen die Kontrolle über ihre persönlichen Daten geben sollen.

Auch Unternehmen sind der DSGVO gegenüber nach wie vor skeptisch. Laut einer Bitkom-Studie ist diese Skepsis im Lauf des letzten Jahres sogar noch gestiegen. 96 Prozent der dort befragten Firmen wünschen sich Nachbesserungen der Richtlinie.

Weitreichende Rechte – in der Theorie
Besonders interessant ist im Kontext der Verbraucherrechte der Artikel 17 des Gesetzestextes. Er regelt das Recht auf Löschung beziehungsweise das Recht auf „Vergessenwerden“. Für die Löschung der personenbezogenen Daten reicht demnach bereits aus, dass die Daten für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind oder der Nutzer seine Einwilligung widerruft. Daneben gibt es noch weitere Gründe wie zum Beispiel die unrechtmäßige Erhebung von Daten.

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4 Monate DSGVO - Befragung Unternehmen
© Bitkom Research

Außerdem erhalten Verbraucher ein Auskunftsrecht. Das bedeutet, Unternehmen müssen mitteilen, welche Daten sie genau speichern und verarbeiten (Name, Geburtsdatum, Beruf, ...). Die Auskunft muss für Verbraucher kostenlos sein und kann formlos angefordert werden. Finden sich dort falsche Daten, kann die Berichtigung verlangt werden.

Verbrauchern räumt die DSGVO sogar das Recht ein, bei einem Anbieterwechsel ihre Daten mitzunehmen. Der alte Anbieter muss also die Nutzerdaten, die im Zuge des bestehenden Vertrages übermittelt wurden, an den neuen Anbieter weitergeben, wenn möglich sogar in einem maschinenlesbaren Format.

Bisher gibt es noch keine Anzeichen dafür, dass Unternehmen mit massenhaft Anfragen überschwemmt werden, Daten zu löschen, weiterzuleiten oder zu ändern. Die Mehrheit der Verbraucher scheint diesbezüglich etwas bequem zu sein: 54 Prozent der Deutschen beschäftigen sich nicht mit den Datenschutz-Richtlinien von Unternehmen, bevor sie deren Angebote wahrnehmen. Prinzipielles Interesse ist allerdings vorhanden, 62 Prozent sorgen sich laut Suse-Umfrage um den Umgang von Unternehmen mit ihren Daten.


  1. Die große Datenschutz-Unordnung?
  2. Herausforderung für Unternehmen
  3. Ergebnisse der Suse-Umfrage

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