Aus dem neuen Gesetz ergeben sich laut dem Security-Dienstleister NTT einige Impulse, die schon lange wichtig gewesen wären:
Unterstützung bei der IT-Modernisierung: Mit dem KHZG zeigt der Gesetzgeber laut NTT, dass er den digitalen Nachholbedarf im Gesundheitsbereich erkannt hat und Krankenhäuser bei der Modernisierung ihrer veralteten IT-Infrastrukturen und dem Aufbau neuer Systeme, die digitale Services für Krankenhausmitarbeiter und Patienten ermöglichen, unterstützt. Die Fördermittel bieten demnach einen sehr starken Anreiz für Krankenhäuser, digitale Vorhaben tatsächlich anzugehen.
Expliziter Schwerpunkt bei IT-Security: Mindestens 15 Prozent der Fördermittel müssen laut dem IT-Dienstleister in die Verbesserung der IT-Sicherheit fließen. Mit dieser Vorgabe reagiert der Gesetzesgeber auf die Tatsache, dass Krankenhäuser digitale Attacken oft nicht oder zu spät entdecken und im Zuge von Covid-19 noch stärker ins Visier von Cyberkriminellen geraten sind. Nun sollen sie in den Schutz von Daten und Systemen investieren – schließlich arbeiten sie mit sensiblen Patientendaten, deren Zahl im Zuge der neuen Digitalisierungsvorhaben noch zunehmen wird. Zudem seien sie auf stets verfügbare Systeme angewiesen, da IT-Störungen oder IT-Ausfälle wichtige medizinische Behandlungsprozesse beeinträchtigen können und die Gesundheit oder das Leben von Menschen gefährden.
Verbesserung der Patientenversorgung: Eine zeitgemäße Vernetzung und neue digitale Systeme sollen in Krankenhäusern für schlankere Prozesse sorgen, Behandlungsfehler verhindern und dem Personal mehr Zeit für die Patientenversorgung verschaffen. Dazu können laut NTT beispielsweise digitale Systeme für die Aufnahme und Entlassung von Patienten, die Dokumentation von Behandlungen sowie die Verwaltung von Ressourcen wie Betten oder Medikamenten beitragen, aber auch Anwendungen, die Personal bei Entscheidungen unterstützen, Lösungen für Telemedizin und Service-Portale für Patienten. Damit Krankenhäuser die Fördermittel zielgerichtet einsetzen und kein digitaler Wildwuchs entsteht, fordert das KHZG – neben den Investitionen in IT-Sicherheit – einheitliche Standards und dass Daten in die digitale Patientenakte übertragen werden können.
Enger Zeitrahmen verhindert Endlos-Planung: Wegen der großen Dringlichkeit der Digitalisierung von Krankenhäusern steckt das KHZG einen recht engen Zeitrahmen. Krankenhäuser melden ihren Förderbedarf bei den Ländern an, die dann bis spätestens 31. Dezember 2021 einen Antrag beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) stellen müssen. Bei der Planung der Digitalisierungsvorhaben ist daher rasches Handeln notwendig, so NTT. Allerdings dürfen sich Krankenhäuser bei der Umsetzung dann über das Jahresende hinaus Zeit lassen und können ihren digitalen Reifegrad schrittweise verbessern – nur die Roadmap müssen sie bereits jetzt festlegen.
Der Stand der Digitalisierung der Krankenhäuser wird laut Bundesgesundheitsministerium zum 30. Juni 2021 und 30. Juni 2023 evaluiert. Bis zur Frist nicht beantragte Bundesmittel werden laut Bundesgesundheitsministerium bis Ende 2023 an den Bund zurückgeführt.