Smart City und IT-Sicherheit

Klein anfangen, groß denken

9. November 2021, 7:50 Uhr | Autor: Mark Großer / Redaktion: Diana Künstler

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Hintergrund: Das Onlinezugangsgesetz (OZG)

„Einer-für-Alle“-Prinzip (EfA)
© BMI

Ob Ummelden, Beantragen von Wohngeld, BAföG oder Führerschein, Ausstellen einer Geburtsurkunde oder Einholen einer Baugenehmigung – all das und mehr soll zukünftig auch auf digitalem Weg – ohne Gang zum Amt – möglich sein. Den Weg dafür soll das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (kurz: Onlinezugangsgesetz, OZG) bereiten, das Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, alle Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch digital anzubieten und über Portale zu einem Verbund zusammenzuführen. Das Gesetz trat zwar bereits 2017 in Kraft, seine Umsetzung nimmt laut Detecon aber erst jetzt langsam Fahrt auf. Die vergangenen Jahre wurden stark dafür genutzt, im Rahmen von „Digitallaboren“ mit Hilfe von Nutzerreisen und unter Einbeziehung einzelner Bundesländer erste Prototypen digitaler Verwaltungsleistungen zu entwickeln. Zudem wurden in den Bundesländern sukzessive die Voraussetzungen für den einheitlichen Betrieb der OZG-Leistungen geschaffen. Darunter fallen beispielsweise der Aufbau von Datenaustausch-Infrastrukturen, bundeslandeinheitliche Servicekonten oder technischer Suchmaschinen, die die relevanten Behörden finden und deren Adresse weitergeben können. Nachdem die meisten dieser Grundlagen, der sogenannten Basiskomponenten, laut Detecon nun geschaffen seien, fehle es aber häufig noch immer an der tatsächlichen Umsetzung des OZG, die auch für die Bürgerinnen und Bürger ersichtlich ist: die Bereitstellung von digitalisierten Antragsverfahren.

Das „Einer-für-Alle“-Prinzip (EfA) soll genau diesen letzten Schritt beschleunigen. Ein Teil der 575 OZG-Leistungsbündel, die die zu digitalisierenden Einzel-Verwaltungsverfahren vereinen, wurden nochmals in 14 OZG-Themenfeldern zusammengefasst. Diese werden jeweils federführend von einem Bundesland mit einem Bundesressort umgesetzt, wobei eine hohe Standardisierbarkeit eingeplant wird. Sobald eine digitalisierte Verwaltungsleistung zur Verfügung steht, kann und soll diese nachgenutzt werden, auf die jeweiligen Bedürfnisse der Länder angepasst. Übrigens: Die Option, Anträge in Papierform zu stellen, soll daneben weiterhin bestehen bleiben. (DK)

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  2. Mögliche Angriffsflächen
  3. Hintergrund: Das Onlinezugangsgesetz (OZG)

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