Ab Mitte 2017 werden Verträge mit Breitbandanbietern übersichtlicher und die Leistungsfähigkeit der Internetanschlüsse transparenter. Die kürzlich verabschiedete Transparenz-Verordnung sieht unter anderem vor, dass die Anbieter auf Grundlage von Messungen konkrete Angaben zur tatsächlichen Geschwindigkeit von Internetanschlüssen machen müssen.
Zudem sollen sich Verbraucher in Zukunft in Produktinformationsblättern schnell über die wesentlichen Vertragsinhalte informieren können. In der monatlichen Rechnung wird unter anderem das Ende der Mindestvertragslaufzeit, die Kündigungsfrist und der letzte Kalendertag mitgeteilt, an dem die Kündigung eingehen muss, um einen Vertrag zu beenden