Digitale Neuerungen 2017

Das ändert sich 2017

2. Januar 2017, 11:38 Uhr | Michaela Wurm

Fortsetzung des Artikels von Teil 4

Steuerbescheid per Computer

Zum 1. Januar 2017 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens in Kraft. Steuerbescheide werden von den Finanzämtern ab sofort in einem voll automatisierten Verfahren erlassen. Die Steuerveranlagung wird komplett von der IT abgewickelt. Finanzbeamte greifen nur noch ein, wenn das System besondere Risiken oder nicht plausible Angaben erkennt. Auch für den Steuerpflichtigen haben die neuen Vorschriften Vorteile: sie müssen keine Belege mehr an das Finanzamt senden, sondern nur noch auf Anfrage bereithalten. Außerdem wird die Frist für die Abgabe von Steuererklärungen um zwei Monate auf Ende Juli des Folgejahres verlängert – allerdings erst für den Veranlagungszeitraum 2018.


  1. Das ändert sich 2017
  2. Aus für die Roaming-Gebühren
  3. Mehr Transparenz bei Internetverträgen
  4. Umstieg auf DVB-T2
  5. Steuerbescheid per Computer
  6. Online-Sprechstunde für Patienten
  7. Steuerliche Förderung der Elektro-Mobilität
  8. Einschränkungen bei Zeitarbeit und Werkverträgen
  9. Neue Regeln für Website-Betreiber
  10. WLAN in ICE-Zügen

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