Zum 1. Januar 2017 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens in Kraft. Steuerbescheide werden von den Finanzämtern ab sofort in einem voll automatisierten Verfahren erlassen. Die Steuerveranlagung wird komplett von der IT abgewickelt. Finanzbeamte greifen nur noch ein, wenn das System besondere Risiken oder nicht plausible Angaben erkennt. Auch für den Steuerpflichtigen haben die neuen Vorschriften Vorteile: sie müssen keine Belege mehr an das Finanzamt senden, sondern nur noch auf Anfrage bereithalten. Außerdem wird die Frist für die Abgabe von Steuererklärungen um zwei Monate auf Ende Juli des Folgejahres verlängert – allerdings erst für den Veranlagungszeitraum 2018.