Im Jahr 2017 schreitet der Roll-out der Beschlüsse aus dem E-Health-Gesetz voran. Die Versicherten profitieren dann von mehr telemedizinischen Leistungen: Ab April 2017 wird die telekonsiliarische Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen und ab Juli 2017 die Online-Videosprechstunde in die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen. Das wird Patienten die Kontaktaufnahme mit dem Arzt deutlich erleichtern, gerade bei Nachsorge- und Kontrollterminen.