Am 1. April 2017 treten Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in Kraft. Es sieht vor, Leih- und Zeitarbeit im Regelfall auf maximal 18 Monate zu beschränken. Zudem sollen Leiharbeitnehmer nach neun Monaten den gleichen Lohn erhalten wie die Stammbelegschaft. Aus Sicht der Digitalbranche ist die Begrenzung auf 18 Monate problematisch, da komplexe IT-Projekte in der Regel länger dauern. IT-Dienstleister sind künftig verpflichtet, das Personal nach Ablauf der Frist auszutauschen, auch wenn das Projekt noch gar nicht abgeschlossen ist.
Zudem führt das Gesetz bei Werk- und Dienstverträgen zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Denn es gibt mittlerweile neue Formen der Projektarbeit, die das klassische Vertrags- und Arbeitsrecht nicht mehr abbilden kann. So werden Werk- und Dienstverträge häufig als verdeckte Arbeitnehmerüberlassung gewertet und streng sanktioniert. Die Digitalwirtschaft befürchtet, dass innovative Modelle wie das so genannte agile Projektmanagement bei der Software-Entwicklung („Scrum“) künftig verhindert werden. Für die Digitalbranche sollte deshalb eine verbindliche Ausnahmeregelung geschaffen werden.