Digitale Neuerungen 2017

Das ändert sich 2017

2. Januar 2017, 11:38 Uhr | Michaela Wurm

Fortsetzung des Artikels von Teil 3

Umstieg auf DVB-T2

Ab dem 29. März 2017 wird in allen größeren Ballungsgebieten in Deutschland die TV-Übertragungstechnik DVB-T abgeschaltet. Das TV-Signal wird dann über den neuen Standard DVB-T2 in die Wohnzimmer übertragen. Hintergrund der Umstellung: Der Nachfolgestandard benötigt weniger Übertragungsspektrum. Die frei werdenden Funkfrequenzen können für das mobile Internet genutzt werden und damit den Breitbandausbau in ländlichen Gebieten beschleunigen.

Größter Pluspunkt der neuen Technik ist, dass die TV-Sendungen dann in hochauflösender Qualität übertragen werden. Wer auch nach dem Stichtag das TV-Programm über Antenne empfangen möchte, benötigt ein Empfangsgerät, das den Nachfolger DVB-T2 unterstützt. Viele Flachbildfernseher, die vor 2015 hergestellt wurden, können das neue TV-Signal nicht verarbeiten. Notwendig ist dann die Anschaffung eines zusätzlichen DVB-T2-Receivers. Zudem wird der Empfang von Privatsendern wie RTL, Sat1 oder Pro7 zukünftig kostenpflichtig. Verbraucher zahlen 69 Euro pro Gerät jährlich.


  1. Das ändert sich 2017
  2. Aus für die Roaming-Gebühren
  3. Mehr Transparenz bei Internetverträgen
  4. Umstieg auf DVB-T2
  5. Steuerbescheid per Computer
  6. Online-Sprechstunde für Patienten
  7. Steuerliche Förderung der Elektro-Mobilität
  8. Einschränkungen bei Zeitarbeit und Werkverträgen
  9. Neue Regeln für Website-Betreiber
  10. WLAN in ICE-Zügen

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