Neue Regelung zum Digitalrecht

Harsche Kritik an Oettingers Urheberrechtsreform

15. September 2016, 11:38 Uhr | Peter Tischer

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

»Chance verpasst«

Ähnlich vernichtend fällt das Urteil des eco-Verbands und dessen Vorstand für Politik und Recht, Oliver Süme, aus. »Das neue Urheberrecht verfehlt seinen Sinn und Zweck. Es soll Schutzlücken schließen, die nicht existieren und Probleme lösen, die Rechteinhaber durch ihre träge Reaktion auf die digitale Revolution selbst verursacht haben«, so Süme.

Der Rechtsanwalt stößt sich vor allem am neuen geplanten Schutzrecht auf europäischer Ebene. Damit wird Verlagen 20 Jahre lang das exklusive Nutzungsrecht an Online-Nachrichten eingeräumt. Eine ähnliche Regelung existiert in Deutschland bereits, nur mit einer kürzeren Nutzungssperre. »Es ist unbegreiflich, dass nach der deutschen Bundesregierung nun auch die Europäische Kommission diesen Irrweg beschreiten möchte«, erläutert Süme. Ein Leistungsschutzrecht auf europäischer Ebene werde sich langfristig zum Hemmschuh für die gesamte Informationsgesellschaft und Digitalisierung entpuppen. »Damit droht allen Akteuren eine massive Rechtsunsicherheit«, sagt der eco-Vorstand.

Nach den bekanntgewordenen Plänen der EU-Kommission dürfen Suchmaschinen oder andere Webseiten auch nicht kürzeste Artikelauszüge (Snippets) anzeigen, wenn diese auf journalistische Texte verlinken. Gleichzeitig soll nicht nur das Veröffentlichen von Links oder Snippets künftig unter das Leistungsschutzrecht fallen, sondern auch das Kopieren, beispielsweise wenn Suchmaschinen Artikel indexieren und dabei eine Kopie in ihre Datenbank aufnehmen, um sie bei einer Suche auffindbar zu machen.


  1. Harsche Kritik an Oettingers Urheberrechtsreform
  2. »Chance verpasst«
  3. Kritik auch vom Bitkom

Lesen Sie mehr zum Thema


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu BITKOM e. V.

Weitere Artikel zu Europäische Union

Weitere Artikel zu eco Verband

Matchmaker+