Das Bundeskartellamt hat entschieden, kein Verfahren gegen Ebay wegen des Paypal-Zwangs für neue Händler zu eröffnen. Währenddessen ist Amazon.de ins Visier der Behörde geraten: Geprüft wird, ob Amazon mit der im März eingeführten »Preisparität« seine Marktmacht missbraucht.
Erleichterung bei Ebay, Bangen bei Amazon.de: Das Bundeskartellamt nimmt derzeit verstärkt die großen Online-Plattformen und deren Geschäftsgebaren ins Visier. Bereits im Februar hatte die Behörde eine Untersuchung gegen Ebay eingeleitet. Der Grund dafür war eine neue Regelung, wonach Händler mit weniger als 50 Bewertungspunkten den Ebay-Bezahlservice Paypal obligatorisch anbieten müssen. Während die Online-Plattform mit dem Sicherheitsbedürfnis der Kunden argumentierte, befürchteten die Kartellbeamten einen Missbrauch der Marktstellung von Ebay.
Nun hat das Kartellamt entschieden, kein Verfahren gegen den E-Commerce-Konzern einzuführen. Die Begründung: Es herrschten Zweifel an einer marktbeherrschenden Stellung von Ebay, außerdem habe der Paypal-Zwang für bestimmte Nutzer auch Vorteile. Ebay-Deutschlandchef Stephan Zoll begrüßt die Entscheidung: »Uns geht es darum, Käufern die Wahl zu ermöglichen. Wir möchten, dass Käufer Paypal als Zahlungsmöglichkeit wählen können, wenn sie von Verkäufern mit weniger als 50 Bewertungspunkten kaufen.« So könnten sich Käufer bei Ebay zusätzlich absichern, da sie mit Paypal automatisch über die volle Summe des Kaufpreises geschützt seien, wenn der Artikel nicht geliefert werde oder nicht der Beschreibung entspreche.