Zerschlagung des Daten-Kartells

Kartellamt schränkt Facebook massiv ein

7. Februar 2019, 17:14 Uhr | Lars Bube
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Das Bundeskartellamt betritt juristisches Neuland mit der Verknüpfung von Datenschutz und Wettbewerbsaufsicht. Facebook missbrauche mit der Sammlung und Verknüpfung von Daten aus anderen Websites und Apps seine marktbeherrschende Stellung. Das Online-Netzwerk wehrt sich.

Das Bundeskartellamt will die Sammlung von Nutzerdaten durch Facebook in Deutschland massiv einschränken und will damit einen Präzedenzfall für die Online-Wirtschaft schaffen. Das Kartellamt verfügte »weitreichende Beschränkungen« bei der Verarbeitung von Nutzerdaten. Das Online-Netzwerk darf danach Daten seiner Dienste wie Instagram und Whatsapp oder von Websites anderer Anbieter nur noch mit dem Facebook-Konto des Nutzers verknüpfen, wenn dieser es ausdrücklich erlaubt hat. »Es ist so eine Art interne Entflechtung der Datenverarbeitung bei Facebook«, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt am Donnerstag in Bonn. Wenn der Nutzer die Einwilligung verweigere, dürfe Facebook ihn nicht von seinen Diensten ausschließen.

Das Online-Netzwerk hat nun zwölf Monate Zeit, sein Verhalten zu ändern. Komme Facebook den Auflagen nicht nach, könne das Kartellamt wiederholt Zwangsgelder von jeweils bis zu 10 Millionen Euro verhängen. Facebook kann Beschwerde gegen die Entscheidung des Kartellamts beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen und mit einem Eilantrag die Aussetzung der Fristen beantragen. Das Online-Netzwerk machte bereits deutlich, dass es sich vor Gericht wehren will. Der Fall könnte durch die Verknüpfung von Datenschutz und Wettbewerbsaufsicht wegweisend werden - und jahrelang durch die Instanzen gehen.

Kartellamtspräsident Mundt sieht in dem Fall grundlegende Bedeutung. »Wir sind dabei, kartellrechtliche Leitplanken in die Internetökonomie einzuziehen«, sagte er. »Der Nutzer gewinnt ein Stück Datenhoheit zurück.« Er könne in Zukunft selbst bestimmen, welche Daten von ihm genutzt und wie sie zusammengeführt werden. Die Entscheidung des Kartellamts gelte aber nicht rückwirkend für bereits von Facebook gesammelte und verknüpfte Daten, schränkte er ein.


  1. Kartellamt schränkt Facebook massiv ein
  2. Zustimmung von Verbraucherschutz und Politik
  3. Facebook macht sich klein
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