Facebook kontert, das Online-Netzwerk sei zwar populär, aber habe keine marktbeherrschende Stellung. »Das Bundeskartellamt unterschätzt den starken Wettbewerb, dem wir in Deutschland ausgesetzt sind«, heißt es in einer Mitteilung des Online-Netzwerks. Zudem sei das Kartellamt gar nicht zuständig. Facebook halte sich an die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), für deren Kontrolle die irische Datenschutzbehörde zuständig sei. Der Beschluss des Bundeskartellamts laufe hingegen Gefahr, den europäischen Rechtsrahmen zu untergraben, indem er das datenschutzrechtliche Schutzniveau von der Größe des betroffenen Unternehmens abhängig mache.
Eine entscheidende Frage in dem Verfahren wird sein, wie man den Markt für soziale Netzwerke überhaupt definiert - denn das ist nicht so eindeutig wie bei klassischen Industrien. Das Bundeskartellamt entschied sich für eine enge Auslegung und zählt Berufsnetzwerke wie Xing und LinkedIn, aber auch Plattformen wie Snapchat, Twitter oder YouTube nicht dazu. »Zu Facebook gibt es aus unserer Sicht keine Alternativen«, sagte Mundt.
Bei Netzwerken, die von der Funktionsweise letztlich wie Facebook sind, waren in den vergangenen Jahren diverse Konkurrenten wie StudiVZ oder Google+ nach und nach in der Bedeutungslosigkeit verschwunden. Aus Sicht von Facebook müssen aber die anderen sozialen Medien, die das Kartellamt außen vor lässt, mit in die Rechnung einbezogen werden. Der wahre Wettbewerb sei um die Aufmerksamkeit der Nutzer.