CRN: Bei Windows 8 gibt es wesentlich schwierigere Bedingungen (z.B. Hardwarebindung) für einen Gebrauchtverkauf. Rechnen Sie mit weiteren Klagen in den nächsten Jahren?
Elmsheuser: Wie bereits ausgeführt. Wir rechnen damit, dass immer wieder rechtliche Fragen zum Thema „Gebrauchte Software“ aufkommen werden. Ob diese alle in Gerichtsprozessen enden, können wir stand heute nicht beantworten.
CRN: Welche Risiken birgt der Handel mit gebrauchten COAs und Datenträgern aus Ihrer Sicht noch immer?
Elmsheuser: Gerade kürzlich hat das OLG Frankfurt erneut entschieden hat, dass der Verkauf einzelner Microsoft Echtheitszertifikate (COAs) als Lizenzen sowohl markenrechtlich als auch urheberechtlich unzulässig ist (OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.01.2014, Az.: 11 W 34/12). Diese Entscheidung ist auch deshalb bedeutsam, weil sie nach den beiden Oracle Entscheidungen des EUGH und des BGH zum Thema gebrauchte Software ergangen ist. Vor dem geschäftsmäßigen An- und Verkauf einzelner COAs ist also zu warnen.