Dirk Lynen, 2ndSoft-Geschäftsführer, nimmt im CRN-Interview Stellung zu den aktuellen Entwicklungen im Markt für gebrauchte Software. »Nach dem EuGH-Urteil vom 03. Juli 2012 muss sich auch eine Weltfirma wie Microsoft auf eine neue Situation einstellen.«
CRN: Wie stellt sich der Markt für gebrauchte Software aus Sicht des Handels dar? Ist er eher consumer- oder business-orientiert?
Lynen: Die Frage, ob der Markt für gebrauchte Software eher consumer- oder business-orientiert ist, stellt sich für uns – die 2ndsoft GmbH - eigentlich nicht, da wir mit unserem Angebot für beide Bereiche gleichermaßen gut aufgestellt sind, vom privaten Endkunden bis hin zum Dax-Unternehmen.
CRN: Ist das Geschäftsmodell rechtlich so gefährdet, wie es die Softwarebranche gerne kolportiert? Welche sicheren Wege gibt es?
Lynen: Zur Beantwortung dieser Frage muss zunächst eine Unterteilung vorgenommen werden in körperliche und nicht-körperliche Software. In dem BGH-Urteil vom 6. Juli 2000 (Az. I ZR 244/97) wurde schon der Weiterverkauf körperlicher Software rechtlich abgesichert. In dem EuGH-Urteil vom 03. Juli 2012 (Rechtssache C?128/1) wurde der Weiterverkauf von nicht-körperlicher Software unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich abgesichert.
Die Unbedenklichkeit der Übertragung von vollständigen Volumenlizenzverträgen auf einen neuen Nutzer ist durch das EuGH-Urteil vom 03. Juli 2012 bestätigt worden.
Kurz gesagt: wenn Sie vollständige Rechtssicherheit wollen, so beschränken Sie sich auf die durch das oberste europäische Gericht legitimierte Übertragung von kompletten Lizenzverträgen.
CRN: In diesem Jahr gab es bereits einige Urteile, beide Seiten konnten sich teilweise durchsetzen. Ist das Problem seiner Lösung damit näher?
Lynen: Die für die EU-Mitglieder höchste Instanz – der EuGH – sagt klar und deutlich: unter bestimmten Voraussetzungen ist der Handel mit gebrauchter Software rechtssicher. (Diese Voraussetzungen lauten kurz gesagt: der Erstbesitzer muss die Software auf seinem Rechner komplett gelöscht haben und alle Sicherungskopien vernichten oder an den Käufer weitergeben)
Lediglich die Legalität der Aufspaltung einer Lizenz wurde noch nicht präzise genug beantwortet.