CRN: Was waren für Sie dabei die wichtigsten Schritte? Wie läuft der Verkaufsprozess bei 2ndsoft unter Einbindung des Herstellers?
Lynen: Nach dem EuGH-Urteil vom 03. Juli 2012 muss sich auch eine Weltfirma wie Microsoft auf eine neue Situation einstellen und ihre traditionell handelsfeindliche Rechtsauffassung aufgeben. Ein deutliches Anzeichen dafür ist, dass die von Microsoft angebotenen Informationen zu gebrauchter Software umgehend aus dem Netz genommen wurden. Die aktuell von uns beantragten Umschreibungen von Volumen-Lizenz-Verträgen liegen derzeit bei Microsoft auf Eis, was aber die rechtliche Wirksamkeit der Lizenzübertragung nicht beeinflusst.
CRN: In welchen Punkten besteht noch besonderer Bedarf an rechtlicher Sicherheit?
Lynen: Eine Kernaussage des EuGH-Urteils ist, dass man eine Lizenz nicht teilen kann. Aber es bleibt die Frage: Was bedeutet eine Lizenz bei einem Volumen-Lizenzvertrag? Handelt es sich beispielsweise um 50 x eine Office –Lizenz oder um eine Lizenz mit 50 Offices?
Die Antwort wird bei Herstellern und Händlern unterschiedlich ausfallen (Stichwort: Aufspaltung von Volumen-Lizenzen).
CRN: Wie hat sich die Verunsicherung bei den Kunden durch die verstärkten Angriffe seitens der Industrie ausgewirkt? Trifft das auch mit Microsoft zusammenarbeitende Händler wie Sie?
Lynen: Die Verunsicherung der Kunden bekommen wir durchaus zu spüren, wenn Microsoft-Partner Behauptungen aufstellen wie „Windows-NT wurde vor dem Jahr 2000 produziert und deswegen gilt hier das BGH-Urteil von 2000 nicht!“. Dies führt immer wieder zu kritischen Nachfragen der Kundschaft. In vielen Gesprächen versuchen wir deshalb, unsere Kunden über die aktuelle Rechtslage und ihre Rechte aufzuklären.