Für den Endverbraucher mag zunächst der Nutzen im Vordergrund stehen, dass zum einen die hierdurch entstehende Konkurrenz den Verkaufspreis der Produkte senkt und zum anderen der technologische Fortschritt vorangetrieben wird – davon ausgehend, dass die eigentlich unter das Firmengeheimnis fallenden Technologien der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt und von den Patentrechtsverletzenden weiterentwickelt werden. Beides stellt sich jedoch bei genauerer Betrachtung als Trugschluss heraus: Die bestohlenen Unternehmen sind aufgrund der Konkurrenzprodukte zwar oftmals gezwungen, ihre Preise zu senken, tragen dadurch jedoch finanzielle Einbußen davon, welche sich im Endeffekt negativ auf die langfristige Preisentwicklung, künftige Forschungen, die Qualität der Produkte oder im schlimmsten Fall auf die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens auswirken. Letzteres kann zur Folge haben, dass Mitarbeiter entlassen werden oder gar die Firmen Insolvenz anmelden müssen, was wiederum für höhere Arbeitslosenzahlen und eine sinkende Zahl an Wettbewerbern auf dem Markt sorgt. Der hauptsächliche Leidtragende ist daher in erster Linie zwar der Betrieb, doch die Konsumenten sind im Endeffekt ebenfalls nicht unerheblich davon betroffen.
Die Redewendung »Es ist nicht alles Gold, was glänzt« trifft scheinbar eindeutig auch auf die Angelegenheit der Produktpiraterie zu – Was für den Endverbraucher zunächst nach einem eindeutigen Vorteil aussieht, kann durchaus schnell höhere Kosten oder einen nennenswerten Schaden bedeuten. Trotz der Tatsache, dass die Strafbarkeit und der wirtschaftliche Malus fast ausschließlich die gewerblichen Beteiligten betreffen, ist die Produkt- und Softwarepiraterie ein Thema, das für private Kunden ein nicht zu unterschätzendes Risiko und einige indirekte Nachteile mit sich bringt.
Die finanziellen Nachteile für die Unternehmen durch die unberechtigte zusätzliche Konkurrenz, den höheren Aufwand bei der Produktentwicklung, um sich dennoch gegen diese durchsetzen zu können und die Spionageabwehr sowie eventuellen Gerichtskosten bei Patentverletzungsklagen werden auf lange Sicht zwangsläufig auf die zahlende Kundschaft abgewälzt. Zusätzlich sind nicht selten die Gefahr einer Qualitätsverschlechterung der Produkte und bei der Softwarepiraterie sowie dem Jailbreaking die der Infektion mit Schadsoftware auf den eingesetzten Geräten gegeben. Im Endeffekt kann also gesagt werden, dass sich die Piraterie insgesamt nicht unbedingt zugunsten der Verbraucher, stets jedoch zum Leidwesen der Unternehmen auswirkt. Das Bundesfinanzministerium hat übrigens eine Broschüre über Fälschungen und die Sicherheitsarbeit durch den Zoll veröffentlicht, die neben einigen Statistiken noch weitere Ausführungen und Hintergründe aufführt.