Microsoft muss EULA ändern

Umlabel-Chaos sorgt für Ärger im Channel

18. März 2015, 15:44 Uhr | Lars Bube
© TecXL

Wegen einer einstweiligen Verfügung gegen Microsoft müssen die Reseller hunderttausende Softwarepakete in ihren Lagern mit einem zusätzlichen Aufkleber versehen. Der Schaden dürfte im zweistelligen Millionen-Bereich liegen.

Mehr als ein Jahr ist vergangen, seit der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in nationales Recht umgesetzt und den Handel mit gebrauchter Software damit weitestgehend legalisiert hat. Obwohl der große Streit zwischen den Softwareherstellern und dem seriösen Gebrauchtsoftwarehandel damit beendet ist, bekommt das Thema jetzt plötzlich völlig neue Brisanz für den gesamten deutschen Software-Channel. Durch mehrere Einstweilige Verfügungen gegen Microsoft, die der Rechtsanwalt Marcel van Maele im Zusammenwirken mit dem Berater Heiko Maniero erwirkt hat, betrifft das Thema jetzt auch hunderttausende neue Softwarepakete, die in den Lagern des deutschen Fachhandelskanals liegen. Sie müssen in einer Hau-Ruck-Aktion mit speziellen Aufklebern versehen werden. Das entsprechende Mammut-Projekt verursacht aktuell erheblichen Aufwand, Verunsicherung, Kosten sowie auch einige Verstimmungen im Fachhandel.

Im Detail geht es in der Causa um die Endnutzer-Lizenzbestimmungen (EULA) einiger Microsoft-Produkte, in denen die neue Rechtslage bislang noch nicht berücksichtigt wurde. Bislang heißt es dort etwa »Sie dürfen die Software nur wie auf dem lizenzierten Computer installiert mit dem COA Label und diesem Vertrag direkt an Dritte übertragen«. Aufgrund der einstweiligen Verfügungen sieht sich Microsoft nun jedoch gezwungen, diesen Passus schnellstmöglich durch eine neue Formulierung zu ersetzen, die der neuen Rechtslage Rechnung tragen soll. »Die Übertragung der Software sowie der Nutzungsrechte an der Software an einen Dritten richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen«, so der neue EULA-Passus. Mit dieser Änderung der EULA erlaubt Microsoft nun explizit den Weiterverkauf der entsprechenden Softwarepakete im Rahmen der geltenden Landesgesetze.

Sämtliche in den Einstweiligen Verfügungen genannten Software-Versionen müssen deshalb nun mit einem entsprechenden Aufkleber mit diesen geänderten Lizenzbestimmungen versehen werden, bevor sie rechtssicher verkauft werden können. Aktuell sind davon nur die Consumer-Produkte Windows 7 Home Premium und Ultimate in allen DOEM-, COEM-, und MAR-Versionen, sowie die 2013er-Versionen von Office Home & Business, Word, Excel und Access (FPP-, DOEM- und COEM) betroffen, die für den Verkauf in Deutschland bestimmt sind. Microsoft und die betroffenen Distributoren befürchten jedoch, dass auch für andere Produkte noch ähnliche Verfahren auf sie zukommen könnten. Zudem bleibt fraglich, inwieweit ähnliche Fälle im restlichen EU-Raum eintreten könnten.


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