Eine möglichst energieeffiziente Verkabelung und ein hoher Brandschutz in Rechenzentren spielen eine immer wichtigere Rolle. Neben anlagentechnischen, organisatorischen und baulichen Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz sollten Planer und Installateure als präventive Maßnahme bereits bei der Konzeption von Rechenzentren auf möglichst geringe Brandlasten achten. Dazu gehört die Verwendung von Verkabelungskomponenten aus hochwertig gefertigten Materialien. Professionelle Netzwerkspezialisten wie TDE - Trans Data Elektronik setzen bei ihren Verkabelungskomponenten auf Modulgehäuse oder LWL-Spleißboxen aus Edelstahl, aus verzinktem Stahlblech oder Aluminium.
Außerdem hat der Dortmunder Anbieter bereits seit 1997 – als Reaktion auf den verheerenden Brand am Düsseldorfer Flughafen – sein LWL- und TP-Kabel-Sortiment auf LSOH-Produkte (Low Smoke Zero Halogen) umgestellt. Diese Kabel kommen ohne halogenisierte Kohlenwasserstoffe wie PVC im Mantelmaterial aus.
Die Verwendung dieses Kunststoffs stellt aus Gründen des Brandschutzes ein großes Problem dar. Geraten Kabel mit einem PVC-Mantel in Brand, entsteht ätzende Salzsäure. Da sie nicht selbstverlöschend sind, fördern sie im Brandfall den raschen und unkontrollierbaren Brandfortschritt, wobei sie große Mengen an toxischen und korrosiven Brandgasen freisetzen. Diese können an Gebäuden oder in Rechenzentren einen viel größeren Schaden hinterlassen als der eigentliche Brandschaden. Halogenfreie Kabel hingegen haben eine geringe Rauchgasentwicklung entsprechend
der Norm IEC 61034 und EN 50268 und setzen weniger giftige Brandgase frei. Zudem sind sie nach IEC 60332-3C und EN 50266-2-4 g flammwidrig sowie nach IEC 60754-2 und EN 50267 nicht korrosiv. Auch aus Gründen der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes sind halogenfreie Kabel solchen mit einem PVC-Mantel vorzuziehen: Bei deren Produktion kommen Weichmacher zum Einsatz, wodurch sie schwer zu recyclen sind und sich nur eingeschränkt wiederverwerten lassen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Seit dem 1. Juli 2017 fallen fest installierte Strom-, Steuer- und Kommunikationskabel in Bauwerken unter die harmonisierte Norm hEN 50575, die sich an die Bauproduktenverordnung BauPVo angliedert. Damit hat die EU erstmals einheitliche Regelungen für Brandklassen und Prüfmethoden für Kabel und Leitungen in Gebäuden und Bauwerken festgelegt. Danach sind Unternehmen/Rechenzentren verpflichtet, Kabel mit verbesserten Brandschutzeigenschaften einzubauen, um für höhere Brandsicherheit zu sorgen.
Mit der Aufnahme von Kabel und Leitungen in die Liste der Bauprodukte hat die EU auch sechs neue Hauptbrandschutzklassen für Kabel definiert: Diese reichen von Aca bis Fca, wobei ca für cable steht und A bis F die allgemeine Bezeichnung für alle Bauprodukte umfasst. Die neuen Klassen ersetzen die bisherigen Brandklassen A1, A2, B1, B2 und B3. Bei der Einteilung spielten die Kriterien Flammausbreitung und Wärmeentwicklung eine entscheidende Rolle:
Ergänzung finden die Klassen durch drei weitere Anforderungen wie Rauchentwicklung (s = smoke), Azidität beziehungsweise Halogenfreiheit (a = acid) sowie brennendes Abtropfen (d = droplets). Die EU-Bauproduktenverordnung regelt seit dem 1. Juli 2017 verpflichtend auch die Verwendung der CE-Kennzeichnung und verlangt eine Leistungserklärung des Herstellers.