Der Digitalverband Bitkom, die Bundesschülerkonferenz und der Bundeselternrat fordern gemeinsam ein einklagbares Recht auf digitale Bildung. Ein neues Rechtsgutachten der Sozietät Redeker Sellner Dahs sieht dafür keine Notwendigkeit, die Bundes- und Landesverfassungen zu ändern.
Deutschlands SchülerInnen, Eltern und der Digitalverband Bitkom fordern gemeinsam ein Recht auf digitale Bildung. Das haben die drei Organisationen auf einer gemeinsamen Pressekonferenz erklärt. Demnach soll künftig ein einklagbarer Anspruch auf eine digitale Teilnahme am Schulunterricht und weiteren staatlich finanzierten und co-finanzierten Bildungsangeboten bestehen. Ein Rechtsgutachten der Sozietät Redeker Sellner Dahs zeigt, dass es dafür keiner Änderung des Grundgesetzes bedarf. Ein Recht auf digitale Bildung könne vielmehr durch eine einfachgesetzliche Regelung auf Bundes- und Landesebene eingeführt werden. Die Forderung genießt großen Rückhalt in der Bevölkerung: In einer repräsentativen Bitkom-Umfrage sprachen sich zuletzt 80 Prozent aller Deutschen für einen Rechtsanspruch auf digitale Bildung aus.
Achim Berg, Präsident des Digitalverbands Bitkom: „Wir schreiben uns Chancengleichheit auf die Fahnen. Doch seit Beginn der Pandemie hat sich Deutschland von einem chancengleichen Zugang zu schulischer Bildung weit entfernt. Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich einen Anspruch auf schulische Bildung festgestellt. Dieser Anspruch sollte nun auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden und digitale Angebote einschließen“, erklärt Berg. „Wir dürfen nicht länger hinnehmen, dass es dem Zufall überlassen ist, ob digitaler Unterricht stattfindet und auch funktioniert, oder nicht“, so Berg. „Ein Recht auf digitale Bildung macht die Teilnahme nicht nur am Schulunterricht, sondern an den Angeboten der gesamten Bildungskette für alle Menschen digital möglich – weit über die Pandemie hinaus.“
Katharina Swinka, Generalsekretärin der Bundesschülerkonferenz: „Digitales Arbeiten im Unterricht muss selbstverständlich sein. Die notwendigen und weiter auszubauenden Investitionen in Know-How, Hard- und Software der letzten Jahre dürfen nicht umsonst gewesen sein. In Schulen auf einem digitalen Standard aus Zeiten vor der Pandemie weiterzuarbeiten wäre unverzeihlich für Schülerinnen und Schüler – und den Fortschritt selbst. Es ist ein Gebot der Nachhaltigkeit, vielfältige und damit auch digitale Lehr- und Lernformate dauerhaft zu implementieren.“
Christiane Gotte, Vorsitzende des Bundeselternrates: „Für unsere Schülerinnen und Schüler kam während der Pandemie besonders erschwerend hinzu, dass neben den mangelhaften sächlichen Voraussetzungen, keinerlei pädagogische Mindeststandards für den Distanzunterricht festgelegt waren und somit in Deutschland kein flächendeckend qualitativ hochwertiger Distanzunterricht stattfinden konnte. Der Zugang zu schulischer Bildung war von der digitalen Vorausstattung und den damit verbundenen Konzepten an Schulen abhängig – und damit vom Zufall. Im Sinne der Chancengerechtigkeit ein untragbarer Zustand“, so Gotte. „Ziel muss sein, Defizite gar nicht erst entstehen zu lassen. Dazu kann ein Recht auf digitale Bildung unbedingt beitragen, in dem Teilhabe im Vorfeld sichergestellt wird, wo Präsenz nicht möglich ist, nach der Pandemie zum Beispiel durch digitale Beschulung bei Unterrichtsausfällen und Krankheit.“