BYOD ist längst nicht mehr neu. Unternehmen müssen damit rechnen, dass ihre Angestellten private mobile Endgeräte auch dienstlich nutzen – ob erlaubt oder unerlaubt. Herausforderungen ergeben sich dabei längst nicht mehr nur in technischer Hinsicht. Viele Unternehmen müssen vor allem rechtliche Hürden nehmen, um einem „BYOD-Chaos“ sowie etwaigen rechtlichen Risiken und Folgen vorzubeugen.
Mitarbeiter wollen zunehmend sowohl ihr privates Endgerät als auch ihr Betriebssystem selbst wählen und Zugriff auf private sowie geschäftliche Daten haben – unabhängig vom Einsatzort. Dabei gibt es einige Aspekte aus Unternehmenssicht zu beachten.
Eigentum-/Lizenz-/Urheberrecht
Das Gerät befindet sich im Besitz des Anwenders, was rechtlich gesehen bedeutet, dass das Unternehmen erst mit der Zustimmung des Mitarbeiters darauf zugreifen darf. Trotzdem gehören die Daten auf dem mobilen Endgerät teilweise dem Unternehmen. Dieses haftet für seine Daten und Programme sowie deren Verwendung. Beide Parteien befinden sich nun in einem „Spannungsfeld“: Sichert man das Gerät optimal, könnte der Anwender nicht mehr so arbeiten, wie er gerne möchte. Betriebsvereinbarungen zum Ausgleich der Interessen beider Parteien sind hier das Mittel der Wahl.
Urheberrechtlich ist die Gültigkeit von Firmenlizenzen auf Privateigentum sowie von Privatlizenzen zur kommerziellen Nutzung zu beachten. Es ist klar zu definieren, wem was gehört. Das fängt beim Endgerät an, geht über Software und Applikationen bis hin zu Unternehmensdaten, die aus der Feder des Mitarbeiters stammen. Neben BYOD schafft auch die immer geringere Trennung von Freizeit und Arbeitszeit eine zusätzliche Herausforderung. Wem gehören Daten, die außerhalb der regulären Arbeitszeit entstehen – und dazu noch auf einem Gerät, das Eigentum des Mitarbeiters ist?