Wenn ein Mitarbeiter ein privates Endgerät auch geschäftlich nutzen will, können Unternehmen das mobile Gerät freiwillig mitfinanzieren. Werden Betriebsmittel von Seiten des Unternehmens für BYOD bereitgestellt, entstehen für den Mitarbeiter allerdings Vorteile aus dem Dienstverhältnis, die steuerlich berücksichtigt werden müssen. Scheidet ein Mitarbeiter, der einen Zuschuss für sein mobiles Endgerät erhalten hat, aus dem Unternehmen aus, sollte vorab geklärt sein, wem dann was gehört: Endgerät, Software/Applikationen, Daten, Verträge etc.
Arbeitsrechtliche Aspekte
Mitarbeiter sind verpflichtet, die mobilen Endgeräte – als „Träger“ von Unternehmensdaten – mit Sorgfalt zu verwenden. Das betrifft nicht nur die Nutzung am Arbeitsplatz, sondern auch auf Geschäftsreisen sowie im Urlaub. Auch muss klar hervorgehen, wer die Haftung bei Diebstahl und Verlust des Gerätes übernimmt. Dabei sollten sowohl die Rechte des Unternehmens als auch jene des Mitarbeiters geklärt werden. Ein Mitarbeiter kann das Recht auf Zugriff, Eigentum und Ersatz bei unverschuldetem Abgang des Gerätes haben. Das Unternehmen wiederum möchte unter
anderem die Berechtigung haben, notwendige Sicherungsmaßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls Daten zu löschen. Es stellt sich aber die Frage, ob das Unternehmen überhaupt Maßnahmen ergreifen kann und darf, um das Eigentum des Anwenders zu sichern – ein juristischer Graubereich, der einer eindeutigen Regelung bedarf. Auch muss immer klar sein, wer das Gerät wartet. Sind diese Zuständigkeiten geregelt, erspart man sich einigen Ärger.