Good Technology: BYOD – Was tun, wenn der Chef es erlaubt?
Vor einigen Jahren konnten sich IT-Verantwortliche kaum vorstellen, dass BYOD ein Trend werden könnte. Wählen Bewerber wirklich nur wegen des Smartphones, das sie verwenden dürfen, eine neue Arbeitsstelle? Nicht unbedingt – aber ein Arbeitgeber geht im Wettstreit um die besten Arbeitskräfte mit dem BYOD-Entgegenkommen nicht nur auf die persönlichen Wünsche des Mitarbeiters ein, er steigert mit der Unterstützung der individuellen Arbeitsweise auch die Effizienz. Die IT befindet sich zwischen Wunsch und Machbarkeit. Wenn die Chefetage nun BYOD erlaubt, sollten folgende Aspekte beachtet werden, so der Rat von Good Technology:
Sicherheit: Die Unternehmensdaten müssen sowohl auf den Geräten, als auch bei der Übertragung jederzeit absolut sicher sein. Bei Verlust oder Diebstahl des Geräts sollten die Daten aus der Ferne gelöscht werden können.
Management: Es müssen möglichst viele Geräte einheitlich in einem übersichtlichen Dashboard und möglichst die gesamte Palette an Betriebssystemen unterstützt werden. Zudem ist eine zentrale Over-the-Air-Verwaltung essenziell. Bei mehreren hundert Geräten ist ein Support über eine physikalische Verbindung zum Mobilgerät weder machbar noch zeitgemäß.
Trennung von privaten und geschäftlichen Daten: Natürlich gibt es in Deutschland eine ganze Reihe an datenschutzrechtlichen Regelungen, die erfüllt werden müssen. Auf der einen Seite müssen die Geräte im geschäftlichen Bereich aus Sicherheitsgründen überwacht und Unternehmens-Richtlinien sowie Berechtigungen durchgesetzt werden, auf der anderen Seite müssen private Daten auch privat bleiben. Die strikte Trennung beider Bereiche, etwa durch Containerisierung, verschafft Abhilfe.