Die Änderungen bedeuten Pflichten für Gatekeeper – Verbote und Gebote, an die sie sich im Geschäftsalltag zu halten haben.
Beispielsweise müssen Gatekeeper künftig Dritten ermöglichen, in bestimmten Situationen mit den eigenen Diensten des Gatekeepers zusammenzuarbeiten. Sie müssen ihren gewerblichen Nutzern zudem ermöglichen, auf die Daten zuzugreifen, die sie bei der Nutzung der Gatekeeper-Plattform generieren – und sie müssen den Unternehmen, die auf ihrer Plattform Werbung betreiben, die notwendigen Instrumente und Informationen zur Verfügung stellen, um eine eigene, unabhängige Überprüfung ihrer Werbung auf der Gatekeeper-Plattform vornehmen zu können. Schlussendlich müssen die Gatekeeper ihren gewerblichen Nutzern die Mögllichkeit geben, ihr Angebot zu bewerben und Verträge mit ihren Kunden außerhalb der Gatekeeper-Plattform abzuschließen.
Wenn sich die Gatekeeper nicht an die neuen Vorgaben halten, sieht der Gesetzgeber Geldbußen vor: von bis zu zehn Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes des Unternehmens beziehungsweise bis zu 20 Prozent bei wiederholter Zuwiderhandlung. Auch Zwangsgelder könnten erhoben werden von bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen Tagesumatzes.
Eine Übersicht über alle Änderungen durch den DMA gibt es auf der Webseite der Europäischen Kommssion.