Digital-Gesetz DMA

Ein iPhone (fast) ohne Apple-Apps?

23. August 2024, 10:50 Uhr | Quelle: dpa / Redaktion: Andrea Fellmeth
© Monika Skolimowska – dpa

Nutzer von Apples iPhones und iPads in der EU werden bald mehr Apps des Konzerns von ihren Geräten löschen können – dank des Digital-Gesetzes DMA (Digital Markets Act). Das Gesetz über digitale Märkte will sicherstellen, dass es auf den Plattformen der großen Betreiber fair zugeht.

Nutzer von Apples iPhones und iPads werden in der Europäischen Union bald jede Menge Apps des Konzerns von ihren Geräten löschen können. Dazu gehören der App Store, der SMS-Ersatz Messages, der Web-Browser Safari sowie die Kamera- und die Fotos-App. Die einzigen Apple-Apps, die sich weiterhin nicht löschen lassen, sind die für Einstellungen und für Telefonanrufe.

In der Einstellungs-App wird es zudem einen neuen Bereich geben, in dem Nutzer Angebote anderer Anbieter statt der voreingestellten Apple-Apps als Standard-Anwendung für einzelne Funktionen auswählen können. Dort wird man zum Beispiel zum Telefonieren eine andere App als die von Apple festlegen können. Gleiches gilt unter anderem auch für Passwort-Speicher und Tastaturen. Im Frühjahr 2025 sollen auch für Navigation und Übersetzungen andere Standard-Anwendungen ausgewählt werden können, kündigte Apple an. 

Beim Web-Browser werden Nutzer von Apples Safari bis Ende des Jahres auf jedem Gerät noch einmal entscheiden müssen, was ihr Standard-Programm zum Surfen im Netz sein soll.

Anbieter zum Thema

zu Matchmaker+

Einschnitt für Apple

Die Änderungen gehen auf das Digital-Gesetz DMA (Digital Markets Act) zurück. Es schreibt unter anderem vor, dass große Plattform-Betreiber ihre eigenen Angebote nicht gegenüber Apps der Konkurrenz bevorteilen dürfen. Gemeinsam mit dem Gesetz über digitale Dienste ist es eines der Kernelemente der EU-Digitalstrategie.

Für Apple bedeutet das einen Einschnitt in das langjährige Geschäftsmodell: Der Konzern betont stets als Vorteil seiner Technik, dass Hardware und Software besonders gut aufeinander abgestimmt seien. Auch wurden die Dienstleistungs-Erlöse aus Abo-Diensten und App-Abgaben immer wichtiger für Apple: Im vergangenen Quartal brachten sie mit 24,2 Milliarden Dollar mehr als ein Viertel vom weltweiten Umsatz ein.

Das bringt der Digital Markets Act

Auf den digitalen Märkten fungieren einige große Online-Plattformen als „Gatekeeper“. Der DMA legt eine Reihe eng definierter objektiver Kriterien für die Einstufung einer großen Online-Plattform als sogennanter „Gatekeeper“ fest. Somit bleibt das Gesetz auf das Problem ausgerichtet, das es in Bezug auf große, systemische Online-Plattformen angehen will.

Die Gatekeeper-Kriterien sind erfüllt, wenn ein Unternehmen

  • eine starke wirtschaftliche Position mit erheblichen Auswirkungen auf den Binnenmarkt innehat und in mehreren EU-Ländern aktiv ist,
  • über eine starke Vermittlungsposition verfügt, d. h. eine große Nutzerbasis mit einer großen Anzahl von Unternehmen verbindet,
  • eine gefestigte und dauerhafte Position auf dem Markt hat (oder bald haben wird). Als über längere Zeit stabil gelten Unternehmen, wenn sie die beiden vorgenannten Kriterien in jedem der letzten drei Geschäftsjahre erfüllt haben.

Und diese Vorteile bringt der DMA:

  • Gewerbliche Nutzer, die auf Gatekeeper angewiesen sind, um ihre Dienstleistungen im Binnenmarkt anzubieten, können sich auf ein faireres Geschäftsumfeld freuen.
  • Für Innovatoren und Technologie-Start-ups bieten sich neue Möglichkeiten, im Umfeld von Online-Plattformen zu konkurrieren und innovativ zu sein, ohne sich an unfaire Bedingungen halten zu müssen, die ihre Entwicklung bremsen.
  • Verbraucher/innen können mehr und bessere Dienstleistungen wählen und eher ihren Anbieter wechseln, haben direkten Zugang zu Dienstleistungen und fairen Preisen.
  • Den Gatekeepern bleiben alle Möglichkeiten, innovativ zu sein und neue Dienstleistungen anzubieten. Sie dürfen nur gegenüber den von ihnen abhängigen gewerblichen Nutzern und Kunden keine unlauteren Praktiken anwenden, um einen unbilligen Vorteil zu erlangen.

  1. Ein iPhone (fast) ohne Apple-Apps?
  2. Neue Pflichten für Gatekeeper

Lesen Sie mehr zum Thema


Das könnte Sie auch interessieren

Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu Apple

Weitere Artikel zu Apple GmbH

Weitere Artikel zu MAC/Apple

Weitere Artikel zu Gesetzgebung/Recht

Weitere Artikel zu UC-Software/-App

Matchmaker+