Ein kurzer Moment vor einem Display und es werden der betrachtenden Person Angebote angezeigt, die deren Geschlecht und Alter berücksichtigen – in der Digital-Signage-Welt ist das bereits Realität. Doch wie sieht es mit dem Datenschutz aus?
Der menschliche Kontakt hat sich nach den Corana-bedingten Erfahrungen der letzten Wochen gewandelt. Geschäfte blieben geschlossen, zu groß die Gefahr einer Ansteckung im Verkaufsgespräch. Da könnte ein Display, das Geschlecht und Alter des Betrachters erkennt und daran angepasste Inhalte ausspielt durchaus ein gangbarer Weg sein – in vielen Geschäften ließe sich so die Beratung durch einen Verkäufer oder eine Verkäuferin ersetzen oder zumindest ergänzen.
Ein neues Gerät in dieser Hinsicht ist zum Beispiel der Visionsensor „Nexmosphere X-Eye Gender“ von Omron Electronic Components. Diese Digital-Signage-Komponente ist eine eigenständige Einheit ohne Internetanschluss oder Software-Lizenzgebühren, die Geschlecht und Alter des Betrachters erfassen soll – in Unternehmensangaben wird betont, dass es sich dabei auschließlich um jene Personen handelt, die sich direkt vor einem entsprechenden interaktiven Display befinden.
„Ein guter und aufmerksamer Verkäufer lenkt Kunden hin zu für sie relevanten Produkten und Promotionen. Mit X-Eye können wir genau das jetzt auch mit digitalen Inhalten tun“, so Hubert van Doorne, Business Development Director bei Nexmosphere. Der Sensor liefere demnach eine Aussage hinsichtlich der wahrscheinlichen Richtigkeit der ermittelten Geschlechtszugehörigkeit und erlaube anpassbare Einstellungen einschließlich Auslösepegel und Detektionsbereich. Die Datenpunkte lösen die Anzeige alters- oder geschlechtsspezifischer Inhalte aus. Doch was ist mit dem Datenschutz? Nexmosphere blockiert laut Unternehmensangaben den Zugriff auf das Bild auf der Hardware-Ebene; dadurch soll die Übereinstimmung mit den EU-DSGVO-Vorgaben sichergestellt werden, selbst wenn die Software in der X-Eye-Einheit gehackt würde.
Wann kollidiert Profilbildung mit dem Datenschutz?
Problematisch werde es mit einer solchen Profilbildung vor allem dann, „wenn durch die gesammelten Informationen ein Personenbezug entsteht – eine Person also direkt oder indirekt identifizierbar ist – oder die Informationen ohne Wissen der jeweiligen Person gesammelt werden“, so Eva-Maria Scheiter, Managing Consultant GRC bei NTT Ltd.’s Security Division. In diesem Fall würden datenschutzrechtliche Vorgaben wie zum Beispiel die europäische Datenschutz-Grundverordnung greifen. Können betrachtende Personen direkt oder indirekt identifiziert werden, dann müsse „unter anderem die Rechtsgrundlage zur Verarbeitung, zum Beispiel durch eine Einwilligungserklärung, sichergestellt“ werden. Zu diesen Prinzipien zählen laut Eva-Maria Scheiter vor allem, „dass nur so viele Daten erhoben werden dürfen, wie unbedingt notwendig sind.“ Zudem müsse für Betrachter „klar erkennbar sein“, dass Daten über sie per Kamera ermittelt werden. Das könne zum Beispiel „in Form eines Hinweises auf den Bildschirmen oder in der Nähe der sogenannten Totems, der digitalen Infostände“ geschehen.
Ein weiterer wesentlicher Punkt: Die gesammelten Daten müssten „nach ihrer Analyse unverzüglich“ gelöscht werden, so Scheiter weiter. Eine Voraussetzung also, um Verkaufspersonal durch Digital-Signage-Angebote zu ersetzen: „effiziente Technologien und Datenschutz in Einklang“ bringen, so Scheiter.
Ist dies gewährleistet, ist die Anzeige passender Angebote für betrachtende Personen eine erste Orientierung, die ohne Ansteckungsgefahr für das Verkäuferteam und die Kunden erfolgen kann.