Nicht zuletzt aufgrund von vorgetäuschten Umweltprojekten fielen die Prämien für E-Auto- und Ladesäulen-Besitzer im laufenden Jahr niedriger aus als erwartet. Jetzt steigen die THG-Prämien wieder. Wer für dieses Jahr noch keine Auszahlung beantragt hat, sollte handeln. Was dabei zu beachten ist.
Besitzer von E-Fahrzeugen sowie öffentlich zugänglichen Ladesäulen können bis 2030 in jedem Kalenderjahr von der sogenannten THG-Prämie profitieren. Die Prämie soll als Anreiz dienen, auf E-Mobilität umzusteigen beziehungsweise eine Belohnung sein für all jene, die dies bereits getan haben. Bezahlt werden die Prämien – über Zwischenhändler – von den Inverkehrbringern von Mineralölen. Denn der Ankauf von THG-Zertifikaten hilft ihnen dabei, die gesetzlich vorgeschriebenen Treibhausgasminderungsquoten (THG-Quote) zu erfüllen.
Die THG-Prämie kann sowohl von Privatbesitzern als auch von Unternehmen und Behörden mit E-Flotten und -Fuhrparks beantragt werden. In den letzten Monaten fielen die Prämien jedoch deutlich geringer aus, als erwartet worden war. Das lag auch daran, dass die Mineralölkonzerne ihre THG-Quoten mit sogenannten „Upstream Emission Reduction Projekten“ (UER) in China zu erzielen versuchten. Wie sich allerdings mittlerweile herausgestellt hat, handelte es sich bei einem Großteil dieser scheinbar umweltfreundlichen Projekte um Betrug. Die Bundesregierung will nun sämtliche UER-Zertifikate, die zu Unrecht ausgestellt wurden, rückabwickeln1. Experten gehen derzeit von einem Schaden in Höhe von 1,5 Milliarden Euro aus.
Zu den Konsequenzen des nun aufgedeckten Skandals gehört, dass Mineralölkonzerne ab 2025 CO2-Zertifikate für ausländische Projekte nicht mehr auf ihre THG-Quote anrechnen können. Das dürfte dazu führen, dass das Interesse der Mineralölkonzerne an THG-Zertifikaten wieder steigt – und damit auch die Prämien für Besitzer von E-Fahrzeugen und öffentlich zugänglichen Ladesäulen.
Ein weiterer Faktor, der die Prämien wieder nach oben treiben dürfte, ist ein neuer Referentenentwurf der Bundesregierung2. Damit soll verhindert werden, dass die Mineralölkonzerne zu einem Zeitpunkt, an dem die Prämien vergleichsweise niedrig sind, massenweise THG-Zertifikate erwerben, um den Überschuss dann ins Folgejahr zu übertragen. Zudem müssen die Konzerne im nächsten Jahr noch höhere THG-Quoten erzielen. Das alles führt dazu, dass die Preise für THG-Zertifikaten wieder steigen und somit die Prämien, die ausgezahlt werden.
Wer für dieses Jahr noch keine THG-Prämie beantragt hat, sollte dies bis zum 10. November tun. Möglich ist dies über Zwischenhändler, auch Pooler genannt. Diese kümmern sich um die Ausstellung der THG-Zertifikate beim Umweltbundesamt sowie um den anschließenden Verkauf der Zertifikate an die Mineralölkonzerne. Wer wissen möchte, wie hoch die Prämien bis 2030 ausfallen dürften, kann dies auf der Webseite des Zwischenhändlers Wirkaufendeinethg.de mit Hilfe eines Tools3 herausfinden. Dabei handelt es sich naturgemäß um Prognosen, da sich die Preisentwicklung nicht exakt voraussehen lässt. Unternehmen mit großen E-Fuhrparks können sich allerdings mitunter auf sechsstellige Summen freuen. Doch auch bei einzelnen Anträgen lohnt sich die Anmeldung, die nur wenige Minuten dauert.
Spätestens im nächsten Jahr dürfte die Prämie für ein durchschnittliches E-Auto wieder im dreistelligen Bereich liegen. Tendenz steigend. Deshalb sollte bei der Auswahl des Zwischenhändlers darauf geachtet werden, dass man sich nicht für zwölf Monate bindet, sondern immer nur für das aktuelle Kalenderjahr. Ansonsten kann es passieren, dass die Prämie für 2025 bereits zu Jahresanfang ausgezahlt wird. Dabei ist es nach dem Ende der Skandale und der Einführung der neuen Maßnahmen wahrscheinlicher, dass die THG-Prämie im Laufe des nächsten Jahres weiter steigen wird.
1 https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw41-de-klimazertifikate-1021038
2 https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Glaeserne_Gesetze/20._Lp/3_aend_38_bimschv_vo/Entwurf/3_aend_38_bimschv_vo_refe_bf.pdf
3 https://www.wirkaufendeinethg.de/bib/thg-praemie-rechner/
BMUV-FAQs zur Treibhausgasminderungsquote: https://www.bmuv.de/faqs/treibhausgasminderungsquote