Offene WLAN-Hotspots

Verbände reagieren positiv auf Abschaffung der Störerhaftung

11. Mai 2016, 14:33 Uhr |
© Antonioguillem/ fotolia.com

Zur Einigung der Regierungskoalitionen über die Abschaffung der sogenannten Störerhaftung gab es seitens der Verbände bereits erste positive Stellungnahmen - darunter vom BITMi und dem Bitkom.

BITMi: IT- und Datenstandort Deutschland stärken
Betreiber öffentlicher WLAN-Netze müssen nun nicht für die Vergehen der Nutzer haften. Diese brauchen wiederrum vorher keine Erklärung abzugeben, dass sie keine Gesetzesverstöße begehen, während sie im Netz surfen. "Ein vernetztes Deutschland braucht keine Störerhaftung", erklärte BITMi Präsident Dr. Oliver Grün. "Wir sind froh, dass die Regierungskoalitionen den Empfehlungen von Sachverständigen, Bürgern und Wirtschaft gefolgt sind und das Gesetz noch einmal grundlegend überarbeiten wollen."
Den ursprünglichen Kabinettsbeschluss hatte der BITMi scharf kritisiert – nicht nur weil darin abschreckende Hürden für den Betrieb von WLAN geschaffen wurden, sondern weil auch für so genannte "gefahrgeneigte Dienste" eine Beweislastumkehr hergestellt wurde. Was gefahrgeneigte Dienste sind, wurde im Regierungsentwurf nicht eindeutig geregelt. "Wir hoffen, das mit der Lockerung der Regeln für Hotspotbetreiber auch die gefahrgeneigten Dienste abgeräumt werden." erklärte Grün. "Diese diskriminieren IT/Unternehmen ungerechtfertigt und könnten anonyme Internetnutzung und andere datenschutzrelevante Angebote schädigen. Wir hoffen, dass nicht nur der IT-Standort, sondern auch der Datenstandort Deutschland mit diesem Gesetz verbessert wird"

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“Die Abschaffung der Störerhaftung wird zu spürbaren Erleichterungen für die Betreiber und Nutzer öffentlicher WLAN-Netze führen”, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
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Bitkom: Grundlage für einen schnellen Ausbau gelegt
Der Digitalverband Bitkom begrüßte ebenfalls die geplante Abschaffung der Störerhaftung in öffentlich verfügbaren WLAN-Hotspots. Dr. Bernhard Rohleder: „Für die Betreiber öffentlicher WLAN-Hotspots herrscht nun endlich Rechtssicherheit. Sie laufen nicht mehr Gefahr, für Rechtsverletzungen der Nutzer haften zu müssen.“ Die Nutzer profitierten, indem sie sich nicht mehr durch aufwendige Anmeldeprozeduren klicken müssen. Damit werde die Grundlage für einen schnellen Ausbau öffentlich verfügbarer WLAN-Netze geschaffen. „Die Neuregelung macht den Weg frei für den Ausbau von WLAN-Hotspots in Cafés, Restaurants, Geschäften oder anderen öffentlich zugänglichen Einrichtungen“, sagte Rohleder. Zudem erleichtere sie Kommunen das Angebot öffentlicher WLAN-Bereiche. Bislang hinkt Deutschland bei der Verbreitung öffentlicher WLAN-Hotspots im internationalen Vergleich weit zurück. Laut einer Bitkom-Umfrage aus dem vergangenen Jahr gehen nur vier von zehn (39 Prozent) Internetnutzern außerhalb der eigenen vier Wände per WLAN ins Netz.

Nicht zuletzt komm die Bundesregierung nach Aussage von Bitkom mit der Entscheidung den europarechtlichen Vorgaben nach. Im März hatte der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof in seinem Schlussantrag festgestellt, dass die Betreiber öffentlicher WLAN-Netze nicht für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer verantwortlich gemacht werden können. Damit stünde die deutsche Sonderregelung der Störerhaftung auch im Grundsatz zur Disposition.


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