Recht und Gesetz

Auf Nummer sicher!

22. Februar 2016, 9:35 Uhr | Redaktion: Markus Kien

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Expertenkommentar: "Fangt nun spätestens an!"

Dr. Bettina Horster, Vorstand Business Development bei Vivai Software, Direktorin Mobile bei Eco – Verband der Internetwirtschaft
Dr. Bettina Horster, Vorstand Business Development bei Vivai Software, Direktorin Mobile bei Eco – Verband der Internetwirtschaft
© Eco

Dr. Bettina Horster: "M2M-Projekte sind sehr komplex. Das beginnt mit der Auswahl und Integration der Software und Hardwarekomponenten, über die Auswahl der
Kommunikationsnetze und -anbieter bis hin zur Systemintegration und Implementierung der spezi-fischen Applikationen. Die Vernetzung der Maschinen und Prozesse sorgt für große Datenmengen, die sicher transportiert, gelagert und ausgewertet werden müssen und schon sind die Unternehmen bei Themen wie Cloud und Big-Data angelangt.

Das sorgt in der Praxis schnell auch für juristisches Neuland und fängt schon bei der Einstufung der Daten an: Sind die personenbezogen oder reine „Maschinendaten“? Werden nur Maschinendaten ausgetauscht, kommt das Datenschutzrecht nämlich nicht zum Tragen. Erfolgt etwa die Standortkontrolle einer Landmaschine, liegt zwar eine Datenübermittlung vor, aber nicht zwingend von personenbezogenen Daten. Ist allerdings dabei gleichzeitig bekannt, dass eine bestimmte Person die Maschine fährt, handelt es sich bei der Übermittlung des Standorts zugleich um eine Übermittlung personenbezogener Daten – jedenfalls für den Beteiligten, der den Menschen vor Ort identifizieren kann.

So komplex wie diese Unterscheidung sind auch weitere rechtliche Fallstricke im M2M-Umfeld. So muss sich vielleicht plötzlich ein kleines Softwareunternehmen mit dem Kartellrecht auseinandersetzen oder eventuell für ein Produkt weit über die Auslieferung hinaus haften, obwohl seine Software nur ein winziger Baustein im gesamten vernetzten Produktionsprozess ist. Sein Know-how ist nicht länger ein Betriebsgeheimnis und gerät möglicherweise in falsche Hände.

Und dennoch gilt für Unternehmen: Fangt mit Industrie 4.0/M2M-Kommunikation an! Dabei muss es nicht immer sofort die komplette Digitalisierung und Vernetzung aller Maschinen und Prozesse, sprich die eierlegende Wollmilchsau, sein. Es gibt immer eng umrissene Anwendungsmöglichkeiten, die sehr effektiv sein können. Um zu ermitteln, in welchem Bereich die Unternehmen mit M2M beginnen und wie sie die Lösungen profitabel für sich nutzen können, sollten sie mit einem erfahrenen Partner zusammenarbeiten. Einem Lotsen, der sie durch das M2M-Dickicht führt und das nicht nur im Hinblick auf technische Aspekte, sondern eben auch auf Geschäftsabläufe und rechtliche Rahmenbedingungen. Nach den ersten Erfahrungen können dann weitere Abläufe digitalisiert werden. Nur so profitieren Unternehmen nachhaltig von den Vorteilen beim Einsatz von M2M wie schnelleren und qualitativ hochwertigeren Ergebnissen, gesteigerter Produktivität und effizienterem Ressourceneinsatz – und sind fit für die Zukunft."

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