Innovationen im M2M-Umfeld reizen gerne die Grenzen des technisch Machbaren aus. Ob satellitengestützte Logistik, minimierte und hochleistungsfähige Webcams, intelligente Stromzähler oder der kleine Chip auf der Verpackung, der den Barcode überflüssig machen soll; Sie alle haben gemeinsam, dass Rückschlüsse auf das Verhalten von Individuen zulassen.
Für die meisten Leser sicher noch unbeobachtet, geraten diese neuen Technologien immer mehr in das Blickfeld der Datenschutz-Aufsicht. So hat zum Beispiel die EU-Kommission bereits 2009 die RFID-Wirtschaft (Radio Frequency Identification) aufgefordert, ein Konzept zur Datenschutz-Folgenabschätzung vorzulegen, welches nach Zurückweisung der ersten Fassung Ende 2010 jetzt erneut zur Kommentierung vorgelegt wurde.
Mit dem Datenschutz bei intelligenten Zählern musste sich 2010 extra eine Fachgruppe des E-Energy-Projektes der Bundesregierung auseinandersetzen, was unter kritischer Würdigung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sowie der Verbraucherzentralen geschah. Auch hier ist das Ergebnis noch nicht überzeugend.
Der weitflächige Einsatz von Videotechnologien ist den Aufsichtsbehörden bereits seit Jahren ein Dorn im Auge. Jüngst wurde in Hamburg ein Betreiber von Einkaufzentren verklagt, weil er Kameras auch in sensiblen Bereichen wie Toilettenzugängen nicht abbauen wollte.
Unter dem Eindruck einer Neufassung der Europäischen Datenschutz-Richtlinie und der gemeinsamen Forderung von Datenschützern in Deutschland, Europa und Übersee nach einem „Privacy by Design“ ist damit zu rechnen, dass der Datenschutz bald auch bei anderen M2M-Anwendungen eine Rolle spielen wird.