E-Mail-Dienste

De-Mail im Kreuzverhör

1. Februar 2012, 11:37 Uhr | Diana Künstler

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

E-Mail-Infrastruktur & Internationale Einsetzbarkeit

3. Neue E-Mail-Infrastruktur erforderlich: Bei De-Mail erhalten Nutzer geschützte E-Mail-Adressen mit einem besonderen Domänennamen. Die potenziellen De-Mail-Nutzer haben sich jedoch über die Jahre hinweg eine eigene E-Mail-Infrastruktur aufgebaut und diejenigen E-Mail-Adressen eingerichtet, die für ihre geschäftlichen, behördlichen und auch privaten Zwecke am besten geeignet sind. Müssen bei der De-Mail die Nutzer folglich ihre bewährte Struktur verlassen und stattdessen eine rein deutsche, komplett neue E-Mail-Infrastruktur aufbauen?
Wermeyer: Nein, Unternehmen können ihre etablierten E-Mail-Strukturen weiter nutzen. Dabei wird ein De-Mail-Gateway einfach mit den bestehenden Systemen, zum Beispiel einem Exchange-Server, verknüpft und die Nachrichten laufen im selben Posteingang ein – nur eben als De-Mail und nicht als E-Mail. Will der Mitarbeiter eine De-Mail versenden, trägt er natürlich eine De-Mail-Adresse ein. Der E-Mail-Server routet die Nachricht dann direkt an das De-Mail-Gateway.

4. Nicht international einsetzbar: Unternehmer sind auf eine vertrauliche und verbindliche digitale Kommunikation über Deutschland hinaus angewiesen. Es ist nicht zu erwarten, dass Unternehmen parallel eine internationale Lösung und zusätzlich eine rein deutsche De-Mail-Lösung einsetzen werden. Ist De-Mail eine rein deutsche Insellösung?  
Wermeyer: Nein, denn zum einen können Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen auf De-Mail von überall aus zugreifen. Dazu registrieren und identifizieren sich die Teilnehmer bei dem jeweiligen Provider, zum Beispiel bei der Telekom. Auch international tätige Firmen, die ihren Sitz in Deutschland haben, aber Standorte in anderen Ländern, können selbstverständlich den neuen Dienst nutzen. Dabei gilt dann deutsches Recht.


  1. De-Mail im Kreuzverhör
  2. Daseinsberechtigung & Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
  3. E-Mail-Infrastruktur & Internationale Einsetzbarkeit
  4. Preisgestaltung, Mobiles Arbeiten & Kompatibilität
  5. Pseudonyme, Datenschutz & Empfangsbestätigung

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