E-Mail-Dienste

De-Mail im Kreuzverhör

1. Februar 2012, 11:37 Uhr | Diana Künstler

Fortsetzung des Artikels von Teil 4

Pseudonyme, Datenschutz & Empfangsbestätigung

8. Keine „Pseudonyme“: Vor der Einrichtung eines De-Mail-Briefkastens muss man sich identifizieren, was bei einem normalen Briefkasten oder bei dem Versand von Briefen nicht erforderlich ist. Auf Grund der Architektur von De-Mail fließen alle Daten und Kontakte auf die Person rückführbar an einer zentralen Stelle zusammen. Die Verwendung mehrerer, nicht in Verbindung zu bringender Identitäten ist nicht möglich. Bundesbeauftragter für Datenschutz Peter Schaar forderte unlängst, dass die sichere elektronische Kommunikation auch unter einem Pseudonym genutzt werden können müsse. Droht die De-Mail-Adresse zu einer Art Personenkennzeichen zu werden?
Wermeyer: Es ist grundsätzlich möglich, dass Nutzer auch unter Pseudonymen De-Mail-Adressen anlegen. Allerdings ist genau die sichere, verlässliche Kommunikation die Grundidee von De-Mail. Jeder Anwender soll die Gewissheit haben, dass er auch wirklich mit dem gewünschten Ansprechpartner kommuniziert. Die persönliche Registrierung und das sichere Anmeldeverfahren gewährleisten das: Jeder Kommunikationspartner ist zweifelsfrei und eindeutig bekannt. Natürlich sind die Provider auch hier verpflichtet, Datenschutzbestimmungen jederzeit einzuhalten und die persönlichen Angaben der De-Mail-Nutzer zu schützen.

9. Datenschutz: Die hinterlegten persönlichen Daten des Nutzers sind für eine Vielzahl von Sicherheitsbehörden und Geheimdiensten ohne richterliche Anordnung anforderbar (§ 113 TKG), die Identität hinter einer De-Mail-Adresse ist für über 1.000 Behörden in einem Onlineverfahren abrufbar (§ 112 TKG), in dem täglich 12.000 Zugriffe auf Kundendaten erfolgen. Warum sollte ein Unternehmer auf De-Mail setzen, wenn die im De-Mail-Postfach liegenden Dokumente und Informationen damit keineswegs so geschützt sind wie Papierdokumente oder Briefe?
Wermeyer: Die Deutsche Telekom erfüllt mit De-Mail alle relevanten gesetzlichen Vorgaben, insbesondere die des De-Mail-Gesetzes, des Datenschutzes und des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Die genannten Artikel des TKG regeln die Übermittlung von Vertragsdaten an dafür befugte Behörden, aber keineswegs einen Zugriff auf Dokumente eines De-Mail-Postfaches. Die Ableitung, dass Inhalte des De-Mail-Postfachs nicht sicher sind, ist daher nicht korrekt.

10. Empfangsbestätigung: Juristen wie Wolfgang Steppling, der Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, kritisieren die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit, behördliche Bescheide ohne Empfangsbestätigung elektronisch zuzustellen. Damit könnten Bescheide in Bestandskraft erwachsen, ohne dass der Betroffene überhaupt davon erfährt. Denn im Unterschied zum herkömmlichen Briefkasten wären für die laufende Überwachung des elektronischen Postfachs technische und finanzielle Voraussetzungen erforderlich, deren Schaffung und Aufrechterhaltung vom Bürger nicht ohne weiteres verlangt werden kann. Ist die Kritik der Juristen gerechtfertigt oder gibt es mittlerweile andere Lösungen? Wenn ja, welche?
Wermeyer: Die Kritik ist nicht gerechtfertigt. Behörden ist es nicht erlaubt, dem Bürger Bescheide einfach so elektronisch zuzustellen. Dazu muss der Bürger im Vorfeld explizit den Zugang eröffnen. Mit diesem Schritt entscheidet er sich dann ganz bewusst für diesen Weg der Kommunikation. Bei der „Förmlichen Zustellung“ wird außerdem erst dann eine sogenannte Abholbestätigung an die versendete Behörde verschickt, wenn der Kunde sich an seinem Postfach angemeldet hat, also eine Chance hatte, die De-Mail zu lesen. Der Empfänger einer De-Mail muss nicht täglich in sein De-Mail-Postfach schauen. Er kann sich von seinem Provider per E-Mail oder SMS informieren lassen, ob eine De-Mail eingegangen ist.


  1. De-Mail im Kreuzverhör
  2. Daseinsberechtigung & Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
  3. E-Mail-Infrastruktur & Internationale Einsetzbarkeit
  4. Preisgestaltung, Mobiles Arbeiten & Kompatibilität
  5. Pseudonyme, Datenschutz & Empfangsbestätigung

Lesen Sie mehr zum Thema


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu Deutsche Telekom AG

Matchmaker+