Cloud-Collaboration-Software gehört mittlerweile zur Grundausstattung. Doch es gibt nur wenige große Anbieter und noch weniger Start-ups in der Branche. Doch was sind die Barrieren für einen Markteintritt? Roman Leuprecht von Uniki erklärt die Hebel der Monopole: Bundling und Nudging.
Lange schon versuchen europäische Gerichte den Methoden der großen Anbieter Herr zu werden. Die Summe der Strafzahlungen ist mittlerweile beträchtlich. Bereits 2004 wurde Microsoft zu einer hohen Zahlung wegen dem unrechtmäßigen Bundling von MS Windows und dem MS Media Player verurteilt. Nachdem Microsoft in Berufung ging, bestätigte 2007 der Europäische Gerichtshof die Entscheidung und verurteilte Microsoft zu einer weiteren Zahlung, da Microsoft in der Zeit nach dem ersten Urteil keine Veränderungen umsetzte. Im Jahr 2013 musste das Unternehmen erneut vor Gericht: Wieder wegen Wettbewerbsverzerrung. Diesmal verhängte der EuGH eine Strafe von 561 Millionen Euro. In diesen zehn Jahren gab Microsoft allein für Strafzahlungen über zwei Milliarden Euro aus.
Nun bahnt sich das nächste Verfahren gegen den Tech-Riesen an. Nachdem sich 2020 bereits Slack die unfaire Bundling-Praxis des Unternehmens kritisierte, kommen nun die nächsten Klagen. Das französische Unternehmen OVH Cloud beschwerte sich über missbräuchliche Lizenzvereinbarungen, während das deutsche Unternehmen Nextcloud über das Bundling von MS Windows mit anderen Diensten Beschwerde einreichte. Nun beginnt erneut der langwierige Prozess diese Beschwerden zu bewerten, ein Urteil zu fällen und rechtlich geltend zu machen. Im Zweifel könnte Microsoft auch hier wieder in Berufung gehen und erst im Nachgang die neuen Auflagen erfüllen.
Um die Macht solcher Monopole zu verstehen, muss der Kaufprozess des größten Kundesegments – der Firmenkunden – untersucht werden. Kauft ein Unternehmen neue Hardware, kommt diese meist ausgestattet mit einem Betriebssystem – wie dem von Microsoft. Bei der Einrichtung will das Betriebssystem in der Regel, dass der Rechner dann mit einem Microsoft-Konto verbunden wird. Das erweist sich als deutlich unaufwändiger als alle Schritte zu durchlaufen, um dies zu vermeiden. Somit ist auch direkt ein Microsoft-Cloud-Konto eingerichtet. Ebenso ist Microsoft OneDrive direkt als Cloud-Speicher integriert. Diese zwei Methoden bezeichnen sich auch als Bundling und Nudging.
Für den Nutzer können vorinstallierte Programme und Popups durchaus praktisch und bequem sein. Aus Sicht des Marktes erschwert es jedoch den Wettbewerbern effektiv den Markteintritt. Ein Unternehmen besitzt beispielweise auf dem Markt für Betriebssysteme ein Monopol. Nun hat das Monopolunternehmen einen Anreiz ergänzende Produktmärkte wie Cloud- und Collaboration-Software zu erschließen. Bei den beiden Märkten ist die Nachfrage identisch – jeder der beruflich einen PC braucht, braucht auch Cloud- und Collaboration-Lösungen. Bei physischen Produkten würde sich das Bundling für das Monopolunternehmen ab einem gewissen Preis aufgrund der entstehenden Kosten nicht mehr lohnen. Die digitalen Produkte können jedoch umsonst angeboten werden – somit ist jegliche Konkurrenz ausgepreist. Zudem lässt sich mittels Inkompatibilitäten des eigenen Produkts mit Monopolstellung die Marktmacht auf dem komplementären Markt vergrößern und schützen. Mit diesen Praktiken kann man Konkurrenz verdrängen und aktiv neue Unternehmen von dem Markteintritt abhalten.
Monopolstellungen können vor allem auch bei nicht-europäischen Cloud-Anbietern zum Problem werden. Denn noch gibt es keine Rechtsgrundlage für die Übermittlung von personenbezogenen Daten aus der EU in die USA. Daher stehen europäische Unternehmen, die von Microsoft gebündelten Cloud-Dienste nutzen, vor der Gefahr, DSGVO-Strafen zu riskieren. Vor allem stehen auch immer wieder Collaboration-Lösungen wie MS Teams oder Zoom in der Kritik von Datenschützern – auch wegen des Einsatzes im öffentlichen Bereich wie in Schulen oder Behörden. Allerdings widersprechen hier die Anbieter den Kritikpunkten vehement und sagen, dass keine personenbezogenen Daten im Ausland verarbeitet werden.
Es bleibt abzuwarten, ob es in dieser Sache eine sinnhafte Rechtsgrundlage geben wird. Wünschenswert wären neue Gesetze, die klare Regeln für die Nutzung solcher Lösungen festlegen und die Anwendung transparenter machen. In der Zwischenzeit werden Konzerne mit Monopolstellungen wahrscheinlich weiterhin ihre Dominanz im Markt ausbauen. Welche datenschutzrechtlichen Risiken damit verbunden sein werden, ist abzuwarten.
Roman Leuprecht, technischer Leiter, Uniki