Konkret bedeutet die rechtliche Lage, dass es keine allgemeine Aussage für die Franchise-Partner gibt. Laut Schmelzle müsse sich jeder Unternehmen mit seinem individuellen Vertrag auseinandersetzten und prüfen, wie das Verhältnis strukturiert ist. Dieses erlischt nicht mit der Übernahme. Alle mit E-Plus geschlossenen Franchise-Verträge gehen automatisch an Telefónica über. Die vorzeitige Lösung aus dem Vertrag funktioniert nur über eine gütliche Einigung. Das könnte wiederrum eine Abfindung für die Franchise-Partner bedeuten, die sich wiederum aus Faktoren wie der vertraglichen Laufzeit, dem Geschäftsmodell oder den Umsätzen ergeben.
»Entscheidend ist jedoch die Kommunikation zwischen den Partnern«, sagt Schmelzle. Wichtig sei, ob der Franchise-Nehmer gewillt sei, aus dem Verhältnis auszusteigen. Sollte der selbstständige Unternehmer querstellen, könnte der Franchise-Geber jedoch das Leistungspaket zurückfahren und beispielsweise die Marketing-Kosten drücken oder die Lieferung von Kommissionsware drosseln. Das kann im schlimmsten Fall eine gezwungene Aufgabe des Geschäfts herbeiführen.
Franchise-Nehmer und –Geber sollten daher auch im Fall einer geplanten Vertragskündigung den Dialog suchen. Je nachdem, wie seriös sich die Partnerschaft gestaltet, besteht die Möglichkeit, das Franchise-Verhältnis in beidseitigem Einverständnis zu lösen, oder den Shop-Betreiber in die neuen Vertriebsstrukturen einzugliedern.
Aktuell betreiben die beiden Carrier E-Plus und Telefónica in Deutschland gemeinsam rund 1.800 Ladengeschäfte unter dem Marken-Branding »Base« und »O2«. Im Falle von Telefónica gehören die Shops sowie die Mitarbeiter zu hundert Prozent zum Unternehmen. E-Plus betreibt derzeit hingegen rund 400 der Shops auf Franchise-Basis. Die Vertriebspartner sind eigenständige Unternehmer ohne Anstellung.
E-Plus übernimmt laut eigenen Angaben aber die komplette Planung und Einrichtung der Ladengeschäfte. Tritt der Netzbetreiber also nicht nur als Franchise-Geber, sondern auch als Vermieter auf, besteht hier eine zusätzliche Möglichkeit der Kündigung.
Dennoch besteht das Franchise-Verhältnis je nach vertraglicher Laufzeit auch nach der Telefónica-Übernahme weiter. Die Kündigung ist nur über eine gütliche Einigung möglich.