Erneut sinken die Preise im „Eurotarif" für Mobilfunkgespräche im EU-Ausland. Damit sind die Endkundenpreise auf Basis der „Roaming-Verordnung“ bereits zum fünften Mal seit 2007 gefallen. Auch die Vorleistungsentgelte für Datenroaming sinken ab Juli 2011 erneut.
„Fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung hat sich gezeigt, dass die regulierten Tarife von den Verbrauchern angenommen und genutzt werden. Durch die erneute Absenkung der Vorleistungsentgelte für das Datenroaming erwarte ich, dass auch die mobile Datennutzung grenzüberschreitend weiter an Fahrt gewinnt“, betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
Wer mit seinem Handy im EU-Ausland telefoniert, zahlt im „Eurotarif“ ab dem 1. Juli 2011 für abgehende Anrufe höchstens 35 Cent pro Minute und für ankommende Anrufe nicht mehr als elf Cent pro Minute, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer. Kunden zahlen somit jeweils vier Cent weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Im Vergleich zu den Preisen nach der erstmaligen Absenkung durch die Verordnung im Jahr 2007 bedeutet dies einen Rückgang der Höchstpreise für abgehende Telefonate um rund 29 Prozent und für ankommende Telefonate sogar um rund 54 Prozent.
Die Preise für den SMS-Versand bleiben gleich. Sie dürfen einen Betrag von elf Cent zuzüglich Mehrwertsteuer nicht überschreiten. Der Empfang von SMS ist, wie auch im Inland, kostenfrei.
Die Obergrenze für die Vorleistungsentgelte beim Internetzugang über Mobilfunknetze im EU-Ausland sinkt von bisher 80 Cent pro Megabyte auf 50 Cent pro Megabyte. Dies sind die Entgelte, die sich die Anbieter gegenseitig in Rechnung stellen.
Für die mobile Datennutzung im EU-Ausland bleibt der regulierte maximale Rechnungsbetrag unverändert bei 50 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Davon abweichende Sicherheitsgrenzen, egal ob höher oder niedriger, können die Mobilfunkbetreiber zusätzlich anbieten. Aber auch in diesen Fällen muss der Kunde, sobald er 80 Prozent der vereinbarten Grenze erreicht hat, eine Nachricht auf das Gerät erhalten, das er zum mobilen Surfen nutzt, zum Beispiel sein Handy oder sein Notebook, die ihn entsprechend informiert. Ist die Grenze zu 100 Prozent erreicht, erhält der Kunde eine weitere Nachricht, die darüber hinaus Einzelheiten enthält, wie er gegebenenfalls die Datennutzung fortsetzen kann. Die Datenverbindung wird unterbrochen, wenn der Kunde nicht aktiv auf diese Mitteilung reagiert, also nicht anzeigt, dass er weitersurfen möchte. Dadurch wird sein monatlicher Rechnungsbetrag für die Datennutzung auf die vereinbarte Obergrenze beschränkt.