Telekommunikation

Roaming wird noch billiger

5. Juli 2011, 11:36 Uhr | Markus Kien

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Mehr Vielfalt bei Roamingtarifen

Die „Roaming-Verordnung“ sieht vor, dass sich Kunden alternativ für andere Roaming-Tarife ihres Anbieters entscheiden können. Hier hat sich auf dem deutschen Mobilfunkmarkt eine Vielzahl von Sprach- und Datentarifen entwickelt, die den jeweiligen Bedürfnissen bzw. dem Telefonierverhalten Rechnung tragen sollen. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang ausreichende Transparenz und Information hinsichtlich der einzelnen Konditionen der verschiedenen Tarifmodelle.

„Nur so können Kunden sachgerecht entscheiden, welcher Tarif zu ihrem individuellen Telefonierverhalten passt. Manche Tarife sind beispielsweise erst ab einer bestimmten Gesprächsdauer günstiger als der Eurotarif, der keine zusätzlichen Entgelte (zum Beispiel ein bestimmtes Entgelt, das pro Gespräch zusätzlich zum Minutenpreis verlangt wird) außer dem von der Gesprächsdauer abhängigen Endkundenpreis vorsieht. Solche Tarife sind vor allem bei längeren Telefonaten interessant. Auch die Abrechnungstaktung sollte in die Entscheidung einbezogen werden“, so die Bundesnetztagentur.

„Die Verordnung lässt den Mobilfunkunternehmen ausreichend Gestaltungsspielraum, um ihren Kunden eigene innovative und an das jeweilige Nutzerverhalten angepasste Tarifmodelle anzubieten. Diese können und sollen sich preislich auch unterhalb der regulierten Obergrenze bewegen. Ich appelliere erneut an die Betreiber, von dieser Möglichkeit ausgiebig Gebrauch zu machen, um den europäischen Binnenmarkt im Mobilfunkbereich endlich Realität werden zu lassen. Entscheidend ist dabei eine ausreichende Transparenz, damit der Kunde einen für seine Bedürfnisse passenden Tarif wählen und jederzeit entsprechend wechseln kann“, so Kurth.

Nach der „Roaming-Verordnung“ können alle Roaming-Kunden jederzeit zum Eurotarif oder vom Eurotarif zu einem anderen Tarif wechseln. Der Mobilfunkanbieter muss einen solchen Tarifwechsel innerhalb eines Arbeitstags ab Eingang des entsprechenden Auftrags durchführen. Für den Wechsel darf kein Entgelt berechnen werden.

Anbieter zum Thema

zu Matchmaker+

  1. Roaming wird noch billiger
  2. Mehr Vielfalt bei Roamingtarifen

Lesen Sie mehr zum Thema


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu Bundesnetzagentur

Weitere Artikel zu Digital Workplace

Matchmaker+