Wie geht es weiter nach dem Fall des Safe-Harbor-Abkommens? Diese Frage stellen sich derzeit viele international tätige Unternehmen – leider gab es darauf auch beim IT-Gipfel keine Antwort von der Bundeskanzlerin.
Rund 40 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland entscheiden sich für die Nutzung von Cloud-Services, weil sie sich davon moderne und verlässliche Geschäftsprozesse erhoffen, so das Ergebnis des aktuellen "DsiN Cloud Scout Reports 2015". Diese Erwartung könnte mit dem Safe Harbor Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 6. Oktober 2015, das das sogenannte Safe Harbor-Abkommen zum Austausch von Daten zwischen den USA und der EU für ungültig erklärt, zunichte gemacht werden. Der Fall des Safe Harbor-Abkommens bedeutet für viele Unternehmen eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Der Eco-Verband empfiehlt allen Unternehmen, die Daten auf US-amerikanischen Servern speichern oder regelmäßig Daten in die USA transferieren, ihre Geschäftspraktiken dahingehend zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Als praktischer Leitfaden dafür sollen diese fünf Tipps zum Umgang mit dem Safe-Harbor Urteil dienen.
Dem sachgerechten Ausgleich zwischen einem barrierefreien internationalen Datenfluss und dem Schutz personenbezogener Daten kommt ein extrem hoher Stellenwert zu, da er die Geschäftsgrundlage vieler europäischer Unternehmen aller Branchen darstellt. Eco fordert die Kommission auf, sich in den aktuellen Verhandlungen für ein neues Safe Harbor-Abkommen für eine schnelle Einigung einzusetzen. Sollte eine schnelle Einigung nicht möglich sein, müssen Kommission, Mitgliedsstaaten und Europäisches Parlament laut dem Verband die Folgen des EuGH-Urteils in dem schon fast kurz vor dem Abschluss stehenden Gesetzgebungsverfahren zur Datenschutz-Grundverordnung berücksichtigen. Ein aktuelles Eco Leitlinien-Papier definiert die Grundprinzipien, an denen sich die Datenschutz-Grundverordnung aus Sicht der Internetwirtschaft orientieren sollte, damit das Regelwerk zur tragenden Säule bei der Verwirklichung eines Digitalen Binnenmarktes wird.