Der Investitionszuschuss Wagniskapital hat zum Ziel die Finanzierungsbedingungen junger, innovativer Unternehmen zu verbessern. Für private Investoren – insbesondere Business-Angels – sollen Anreize geschaffen werden, solchen Unternehmen privates Wagniskapital zur Verfügung zu stellen. Zu den Eckpunkten der Förderung heißt es vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):
Gefördert werden private Investoren (natürliche Personen), die Gesellschaftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben. Die Anteile müssen vollumfänglich an Chancen und Risiken beteiligt sein. Der private Investor erhält 20 Prozent des Kaufpreises für den Anteilserwerb über den Zuschuss zurückerstattet – die Beteiligung muss für mindestens drei Jahre gehalten werden.
Der Investor muss dem Unternehmen mindestens 10.000 Euro zur Verfügung stellen. Ist die Zahlung des Kaufpreises an die Erreichung von Meilensteinen durch das Unternehmen geknüpft, muss jede einzelne Zahlung des Investors mindestens 10.000 Euro betragen. Jeder Investor kann pro Jahr Zuschüsse für Anteilskäufe in Höhe von bis zu 250.000 Euro beantragen. Pro Unternehmen können Anteile im Wert von bis zu eine Million Euro pro Jahr bezuschusst werden. Verkauft der Investor nach einer Mindesthaltedauer von drei Jahren seine Anteile, muss er den Zuschuss nicht zurückzahlen.
Bei dem Investor muss es sich um eine natürliche Person mit Hauptwohnsitz in der EU handeln, die nicht mit dem Unternehmen verbunden ist. Alternativ kann der Investor die Anteile am Unternehmen auch über eine GmbH – so genannte Business Angels GmbH – erwerben, bei der er der alleinige Anteilseigner ist. Der alleinige Geschäftszweck der GmbH muss das Eingehen und Halten von Beteiligungen sein. Der Investor beziehungsweise die GmbH muss die Anteile vollständig bis mindestens drei Jahre nach Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages halten. Es muss sich zudem um eine erstmalige Beteiligung am Unternehmen handeln (keine Aufstockung von Anteilen).
Anträge für den Investitionszuschuss Wagniskapital können auf der elektronischen Antragsplattform des BAFA gestellt werden. Dort steht auch die der Fördermaßnahme zugrunde liegende Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zum Download bereit.