Nachhaltigkeit

Vom Blauen Engel bis zum Energy Star

27. April 2018, 13:31 Uhr |
© Sergey Nivens - 123rf

Der Umweltschutz ist eine der wichtigsten Aufgaben der Gegenwart. Zum einen sollten Unternehmen selbst im Zeichen der Nachhaltigkeit agieren. Zum anderen sollten sie darauf achten, dass auch die Geräte des täglichen Gebrauchs diesem Bestreben folgen – Prüf- und Gütesiegel können dabei helfen.

Immer wieder werden Stimmen laut oder Studien veröffentlicht, die vor allem Laserdruckern die Emission von gesundheitsschädlichen feinen und ultrafeinen Partikeln nachsagen – doch dabei wird eines vergessen: Die Produktion der Geräte und ihres Zubehörs sind auch bei Tintendruckern eine Belastung für die Umwelt: Rund 55 Millionen Druckerpatronen und acht Millionen Tonerkartuschen werden laut dem Bundesdeutschen Arbeitskreis für Umweltbewusstes Management (B.A.U.M. e.V.) jährlich allein in Deutschland verkauft. Dazu kommen die Geräte – Multifunktionsgeräte sowie Laser- und Tintenstrahldrucker. Bei der Herstellung dieser werden oftmals natürliche Ressourcen oder umwelt- und gesundheitsbelastende Materialien verwendet. Hinzu kommt der Energieverbrauch beim Betrieb der Geräte. Prüf- und Gütesiegel sollen deshalb Qualitätshinweise liefern und dem Käufer Orientierung geben. Neben denen, die auf gesetzlichen Grundlagen passieren und die Sicherheit von Geräten oder die Einhaltung von Mindestnormen bestätigen, sind viele Gütesiegel privater Organisationen im Umlauf. Um die Aussagekraft bewerten zu können, empfiehlt es sich, auf Zeichen unabhängiger Institute zu achten.

Der blaue Engel
Über 12.000 Produkte von rund 1.000 Unternehmen wurden seit 1978 mit dem Umweltzeichen ausgezeichnet. Die Vergabe erfolgt durch die Jury Umweltzeichen, einem weisungsfreien, unparteiischen und ehrenamtlich tätigen Gremium. Den Nachweis über die Erfüllung der Kriterien können Hersteller teilweise durch schriftliche Erklärungen erbringen – ansonsten müssen Prüfberichte vorliegen, die vom RAL bewertet werden und dem Bundesumweltamt als Grundlage für eine Stellungnahme dienen.

Drucker, Kopierer und Multifunktionsgeräte, die mit dem Blauen Engel gekennzeichnet sind, arbeiten mit Tonern und Tinten, die keine gefährlichen Stoffe enthalten und wiederauffüllbar sind. Dazu dürfen die Geräte maximal 74 dB(A) laut sein. Wichtig – vor allem bezüglich der Debatte um den Ausstoß feiner und ultrafeiner Partikel bei Laserdruckern – ist zudem, dass in der Vergaberichtlinie RAL UZ-205 der Grenzwert für die maximale Freisetzung von Feinstaub und flüchtigen organischen Stoffen festgelegt ist. Auch dürfen nur minimale Spuren von Schwermetallen, keine halogenorganischen Verbindungen und krebserregende Stoffe in den Kunststoffteilen enthalten sein, denn sie müssen recyclebar sein.
Die RAL-UZ 205 ist erst seit Beginn des Jahres gültig. Mit ihr ging eine erneute Verschärfung der Vergabekriterien einher. Da bis Ende 2017 jedoch noch Label nach der alten Grundlage RAL-ZU 171 vergeben wurden, ist es ratsam, dass vor einer Neuanschaffung geprüft wird, welche Vergabekriterien dem gewünschten Gerät zugrunde lagen.

Detaillierte Informationen zu den Richtlinien und den ausgezeichneten Geräten stellt der Blaue Engel online zur Verfügung.

CE-Zeichen
Das Zeichen der Europäischen Gemeinschaft ist für alle Hersteller, die in der EU Waren auf den Markt bringen, verpflichtend. Das Auszeichnen der Produkte, aber auch der einzelnen Bauteile, können sie selbst übernehmen. Mit proaktiven und reaktiven Stichproben, die durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gesteuert werden, wird die Einhaltung der zugrundeliegenden Regeln überprüft.
Mit der Kennzeichnung ihrer Produkte mit dem CE-Zeichen bestätigen Hersteller die Erfüllung der Niederspannungs- und EMV-Richtlinien. Diese dienen zur Vermeidung von Funkstörungen oder der Beeinflussung von Telefonverbindungen. Ebenso gilt das Energie-verbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG), das den maximalen Energieverbrauch bei IT-Geräten regelt.

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