Der Bundesrat hat das Gesetz zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät (Smart-eID-Gesetz) am 25. Juni 2021 gebilligt, am 1. September trat es in Kraft. Mit ihm ist die rechtliche Grundlage für eine weitere, noch einfachere Nutzung der Online-Ausweisfunktion gegeben – die Smart-eID. Gerade mal drei Minuten soll es laut BMI dauern, um die Smart-eID auf dem eigenen Smartphone zu speichern und dann mit der „AusweisApp2“ zu verwenden. Voraussetzung dafür ist ein spezieller Sicherheitschip, Secure Element, der BSI-zertifiziert sein muss. Allein Samsung hat das bislang getan und zwar ausschließlich für Modelle der Reihe Samsung Galaxy S20. Ältere Modelle mit passendem Chipsatz könnten aber durch ein Software-Update später noch kompatibel werden.
Für Smartphones anderer Hersteller soll eine zweite Variante der Smart-eID im Lauf des ersten Halbjahres 2022 verfügbar sein: Die speichert die Ausweisinformationen nicht auf einem separaten Chip, sondern verschlüsselt im Hauptspeicher des Geräts. Das macht die Smart-eID zwar kompatibel mit fast allen gängigen Smartphones, aber auch weniger sicher und schließt ihn von manchen Anwendungsfällen mit hohen Sicherheitsstandards sehr wahrscheinlich aus.
Eine dritte Variante ist die sogenannte Basis-ID, herausgegeben von der Bundesdruckerei. Sie soll in Verbindung mit einer überarbeiteten Version der „ID Wallet“-App und basierend auf einer dezentral verwalteten Blockchain auch Dokumente wie Führerschein, Abiturzeugnis oder Geburtsurkunde direkt auf dem Smartphone abrufbar machen. Dass die ID Wallet-App derzeit überarbeitet wird, kommt nicht von ungefähr. Auf der entsprechenden Webseite der Bundesregierung heißt es dazu: „Um stärkere Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen und nochmalige Tests durchzuführen, IT-Sicherheitsexpertinnen und -experten die erneute Möglichkeit zu geben, ihr Feedback in die nächste Version des Systems einfließen zu lassen und zudem das System auf höhere Nutzlasten auszulegen und nochmaligen Lasttests zu unterziehen, werden wir uns die nötige Zeit nehmen.“ Hintergrund ist der, dass die ID Wallet bereits zum Launch Ende September mit vielen Fehlern und Störungen behaftet war und schnell wieder aus den App-Stores verschwand – und nach wie vor nicht verfügbar ist. Später wurde sogar bekannt, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die Bundesregierung im Vorfeld auf die sicherheitstechnischen Unzulänglichkeiten des ID Wallets aufmerksam gemacht hatte.