Vergaberecht bei öffentlichen Ausschreibungen

Gebrauchtsoftware muss berücksichtigt werden

2. August 2016, 10:28 Uhr | Lars Bube

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Unhaltbare Schein-Argumente

Durch den Ausschluss gebrauchter Software werden Steuergelder sinnlos verbrannt
Durch den Ausschluss gebrauchter Software werden Steuergelder sinnlos verbrannt

Besonderes Augenmerk verdienen daher die Gründe, warum Behörden und Unternehmen dennoch weiterhin an solchen rechtswidrigen und teuren Einschränkungen festhalten. »Einerseits sehen wir eine weit verbreitete, aber völlig unbegründete Unsicherheit bei gebrauchter Software. Andererseits werden häufig Ausschreibungstexte, die der Hersteller - in seinem Sinne formuliert - anliefert, übernommen, ohne dass man sich viel Gedanken oder Arbeit machen muss«, konstatiert Michael Helms, Geschäftsführer von Soft & Cloud, im CRN/Interview