Darüber hinaus verstärken einige Hersteller die mit solchen Schein-Argumenten geschürte Angst der Kunden vor Gebrauchtsoftware zusätzlich durch die Androhung von Audits der Lizenzbestände, die bei fehlerhaften Lizenzierungen zu möglichen Strafzahlungen führen könnten. »Leider behauptet der Hersteller dann auch noch gegenüber der Behörde, dass sie mit gebrauchter Software nicht richtig lizenziert wäre und wahrscheinlich Nutzungsrechte nachkaufen müsste, da Microsoft die Lizenzen nicht akzeptiert«, bestätigt Helms dieses Szenario aus seinen Erfahrungen in der Praxis. Nachdem Audits für Behörden jahrelang kein Thema waren, ist die Angst davor in diesem Segment besonders groß und damit leicht auszunutzen. Trotz der rechtlich eindeutigen Lage verweisen viele Einkäufer somit auf vermeintliche Risiken bei der Nutzung gebrauchter Software. Dabei hat bereits 2005 das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass juristisch nicht nachgewiesene Zweifel an der Rechtssicherheit bei einem Anbieter nicht ausreichen, um seine Angebote auszuschließen.
Zudem gibt es für Reseller und Kunden Mittel und Wege, die von EuGH und BGH geforderte Rechtekette sicher nachzuweisen. Soft & Cloud kann beispielsweise ein TÜV-Zertifikat vorweisen, das dem Anbieter entsprechende Maßnahmen zur Sicherung der Beweiskette bescheinigt. Doch nicht alle Anbieter können diesen Nachweis auch tatsächlich erbringen. »Wenn der Kunde die notwendigen Informationen verlangt, werden bei diesen Anbietern Datenschutzgründe vorgeschoben, um die Herkunft von Softwarelizenzen nicht offen legen zu müssen«, warnt Boris Vöge, Geschäftsführer von Preo Software und li-x sowie Vorstand des IT-Recommerce-Verbands EUREAS. Im Ergebnis führt dieses Verhalten zu einer Fehlmenge beim Audit: »Der Kunde muss teuer Nachlizenzieren, der Reseller verliert seine Reputation und womöglich seinen Kunden.«
Wer ganz auf Nummer Sicher gehen will, kann schon in seinen Ausschreibungsbedingungen einfach den kompletten Nachweis des Rechteübergangs verlangen und diesen dem Hersteller dann im Falle eines Audits direkt vorlegen. Dass dies in der Praxis auch reibungslos funktioniert, haben mehrere Gebrauchtsoftwarehändler und ihre Kunden gegenüber CRN bestätigt. Diesen Weg können auch zwischengeschaltete Reseller nutzen, um ihren Kunden die unbegründete Angst vor Audits zu nehmen. Indem sie den Kunden den notwendigen Nachweis gleich mit an die Hand geben, stärken sie deren Vertrauen und bieten Sicherheit vor unangenehmen Konsequenzen. Auf Wunsch kann der Händler dem Kunden sogar beim Management seiner Software-Assets helfen und so dafür sorgen, dass dieser keine Sorge vor einem Audit haben muss. Letztlich kann der Kunde damit sogar sicherer arbeiten, als wenn er ausschließlich neue Lizenzen kauft und diese in Eigenregie verwaltet.